Das Bundesgericht ist auf die Beschwerde gegen die ersten neun Baubewilligungen für das Luxus-Resort Aminona bei Mollens VS nicht eingetreten. Laut Gericht fehlt dem Heimatschutz, dem WWF und der Stiftung Landschaftsschutz die Beschwerdeberechtigung.
Die russische Gesellschaft „Aminona Luxury Resort and Village“ plant in Mollens in der Nähe von Crans-Montana 160 Luxusappartements, 350 Hotelzimmer, 50 individuelle Chalets, eine 12’000 Quadratmeter grosse Geschäftszone mit Restaurants, Kunsteisbahn, Schwimmbädern sowie ein Konferenzzentrum.
Die Anlage soll im Endausbau 2500 Betten umfassen und 650 Millionen Franken kosten. Für die erste Bauetappe „Aminona-Ost“ hatte die Gemeinde Mollens im Herbst 2009 neun Baubewilligungen zur Errichtung von 15 Gebäuden, Strassen und einer Rolltreppe erteilt.
Aus Bundesinventar gestrichen
Das Bundesgericht ist auf die vom Schweizer Heimatschutz, vom WWF und von der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz dagegen erhobene Beschwerde nun nicht eingetreten. Die drei Vereinigungen hatten gerügt, dass das Projekt nicht mit dem Biotopschutz vereinbar sei.
Sie zogen diesen Einwand dann aber zurück, nachdem der Bundesrat im Verlauf des Verfahrens das Schutzobjekt „Aminona“ aus dem Bundesinventar der Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung gestrichen hatte. Laut Bundesgericht ist die Beschwerdeberechtigung der drei Vereinigungen damit weggefallen.
Schliesslich seien diese auch nicht berechtigt, den Quartierplan „Aminona-Ost“ als solchen anzufechten. Vor einem halben Jahr hatte das Bundesgericht der Beschwerde noch die aufschiebende Wirkung erteilt. (Urteil 1C_393/2011 vom 3. Juli 2012)