Die Volksabstimmung über das Energiegesetz wird wie geplant am 21. Mai über die Bühne gehen können. Das Bundesgericht gewährt einer Beschwerde von zwei Vertretern der Greina-Stiftung gegen das Referendum keine aufschiebende Wirkung.
Das Gericht begründet seinen Entscheid damit, dass ein grosses öffentliches Interesse an der Durchführung der Abstimmung bestehe, wie aus einer am Karfreitag publizierten Verfügung hervorgeht. Zudem sei bereits ein grosser Vorbereitungs-Aufwand betrieben worden.
Eingereicht haben die Beschwerde der Präsident der Greina-Stiftung, der ehemalige CVP-Nationalrat Reto Wehrli, sowie der Geschäftsführer der Stiftung, Gallus Cadonau. Die Stiftung kritisiert, dass das Referendumskomitee gegen das Energiegesetz mit falschen Zahlen operiere.
Auf den Unterschriftenbögen sei behauptet worden, das neue Energiegesetz führe zu Mehrkosten von 3200 Franken pro Familie, obwohl das Bundesamt für Energie (BFE) mehrfach bestätigt habe, dass es lediglich 40 Franken seien.
Das Stimmvolk entscheidet am 21. Mai über das erste Massnahmenpaket zur Energiestrategie 2050. Der Bundesrat und das Parlament wollen den Energieverbrauch senken, die Energieeffizienz erhöhen und die erneuerbaren Energien stärker fördern. (Verfügung 1C_127/2017 vom 12.04.2017)