Bundesgericht will Standort Luzern aus Effizienzgründen aufgeben

Das Bundesgericht will sich langfristig am Sitz in Lausanne konzentrieren. Den Nebenstandort in Luzern möchte es aus Effizienzgründen aufgeben. Ein Zeitpunkt ist noch nicht bekannt. Das Gesamtgericht beantragt, die rechtlichen Vorgaben entsprechend anzupassen.

Das Bundesgericht am Schweizerhofquai in Luzern (Archiv) (Bild: sda)

Das Bundesgericht will sich langfristig am Sitz in Lausanne konzentrieren. Den Nebenstandort in Luzern möchte es aus Effizienzgründen aufgeben. Ein Zeitpunkt ist noch nicht bekannt. Das Gesamtgericht beantragt, die rechtlichen Vorgaben entsprechend anzupassen.

Das Bundesgerichtsgesetz befindet sich derzeit in einer Teilrevision. Die höchsten Schweizer Richter verlangen, jenen Passus im Gesetz zu ändern, der Luzern als Standort für eine oder mehrere Gerichtsabteilungen vorsieht.

Die Vorgabe soll künftig nur noch in den Übergangsbestimmungen enthalten sein. Dies sagte Peter Josi, Medienbeauftragter des Bundesgerichts, am Donnerstag auf Anfrage der sda zu einer am Dienstag publizierten Ankündigung.

Zwei Standorte, die rund drei Reisestunden auseinander lägen, erschwerten die Aktivitäten des Gerichts, ohne im Gegenzug einen massgeblichen Vorteil zu bringen, erklärte Josi.

Seit 2007 fusioniert

2007 wurde das vormalige Eidgenössische Versicherungsgericht in Luzern in das Bundesgericht mit Hauptsitz in Lausanne integriert. Dabei blieb Luzern eidgenössischer Gerichtsstandort. Er beherbergt seitdem die beiden sozialrechtlichen Abteilungen des höchsten Schweizer Gerichts. Am Standort Luzern sind derzeit rund 80 Personen tätig.

Die Frage der örtlichen Zusammenführung sei seit dem Zusammenschluss im Raum gestanden, sagte der Bundesgerichtssprecher weiter. Für die vollständige Integration sei es notwendig, das Gericht unter einem Dach zu vereinen.

Die aktuelle Situation mit zwei Standorten habe unter anderem einen höheren administrativen Aufwand und einen schwerfälligeren Informationsfluss unter den Mitarbeitenden zur Folge, sagte der Gerichtssprecher. Der Austausch unter Richtern und Gerichtsschreibern sei nicht optimal.

Parlament entscheidet über Zusammenlegung

Die Leitungsorgane des Bundesgerichts seien aktuell viel unterwegs, um an gemeinsamen Sitzungen teilnehmen zu können. Bei einer Zusammenführung wären damit zweifellos Ersparnisse möglich.

Der zeitliche Rahmen für eine mögliche Zusammenführung sei noch «völlig offen», sagte Josi. Über eine Zusammenlegung entscheidet das Parlament.

In Luzern befindet sich das Bundesgericht im früheren Verwaltungsgebäude der Gotthardbahn unweit des Vierwaldstättersees. Das Gebäude gehörten den SBB. Das Bundesgericht ist Mieterin. In Luzern haben zahlreiche Versicherungsgesellschaften und auf Versicherungsrecht spezialisierte Anwälte ihren Sitz.

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