Das Aargauer Obergericht muss den Fall eines Autofahrers neu beurteilen, der 2009 beim Überholen eines anderen Autos den Tod eines Töfffahrers verursacht hatte. Das Bundesgericht befand das Urteil des Obergerichts als zu milde.
Das Bezirksgericht Baden als erste Instanz hatte den Autofahrer im Oktober 2011 der eventualvorsätzlichen Tötung und der Gefährdung des Lebens schuldig gesprochen. Es verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten.
Als zweite Instanz sprach das Aargauer Obergericht den Autofahrer von der eventualvorsätzlichen Tötung und der Gefährdung des Lebens frei. Es verurteilte ihn wegen fahrlässiger Tötung zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren. Dagegen legte die Aargauer Staatsanwaltschaft beim Bundesgericht eine Beschwerde ein.
Bundesgericht urteilt wie Bezirksgericht
Das Bundesgericht hob das Urteil des Obergerichts nun wieder auf, wie die Aargauer Staatsanwaltschaft am Mittwoch mitteilte. Die Lausanner Richter halten, wie schon das Bezirksgericht, den Autofahrer der eventualvorsätzlichen Tötung schuldig.
Damit folgte das Bundesgericht der Begründung der Aargauer Staatsanwaltschaft. Das Obergericht müsse sein Urteil jetzt noch einmal neu fällen, sagte Elisabeth Strebel von der Aargauer Staatsanwaltschaft. Dabei sei das Obergericht allerdings an die Erwägungen des Bundesgerichts gebunden.
Der Autofahrer habe bei seinem Überholmanöver das Risiko gesucht. Sein Verhalten zeuge von einer besonderen Hemmungslosigkeit und lasse jede Rücksicht auf das Leben seiner Mitfahrer vermissen, begründeten die Richter in Lausanne ihr Urteil. Das Obergericht habe das Bundesrecht verletzt, als es den Autofahrer vom Vorwurf der Gefährdung des Lebens freigesprochen habe.
Der Unfall hatte sich im Juni 2009 in Ennetbaden AG ereignet. Der Autofahrer fuhr von Bad Zurzach nach Baden. Vor einer Rechtskurve überholte er ein Fahrzeug. Dabei kam es zu einer Frontalkollision mit einem entgegenkommenden Motorradfahrer. Dieser verstarb noch auf der Unfallstelle.