Die Fluggesellschaft Swiss muss die Massnahmen zum Schutz gegen verbotene Gegenstände und unbefugte Personen an Bord ihrer Flugzeuge verbessern. Das Bundesgericht hat eine Verfügung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) bestätigt.
Zwischen 2006 und 2011 hatten die europäischen und eidgenössischen Sicherheitsbehörden Inspektionen bei der Swiss durchgeführt. Dabei ergaben sich im Bereich der Sicherheitsdurchsuchung von Flugzeugen auf verbotene Gegenstände vor dem Start sowie bei der Sicherung von Flugzeugen vor unbefugtem Zutritt ungenügende Ergebnisse.
Das BAZL forderte die Swiss in der Folge auf, die notwendigen Massnahmen zur lückenlosen Erfüllung der entsprechenden Vorschriften sicherzustellen. Die Swiss gelangte dagegen zunächst erfolglos ans Bundesverwaltungsgericht. Das Bundesgericht hat ihre Beschwerde nun in den wesentlichen Punkten ebenfalls abgewiesen.
Ziele ausreichend klar
Die Swiss hatte argumentiert, aus der BAZL-Verfügung gehe nicht ausreichend bestimmt hervor, was sie überhaupt tun müsse. Laut Bundesgericht verweist die Verfügung des BAZL auf die entsprechenden Normen, welche ihrerseits ausreichend klar und bestimmt sind.
Ziel sei es demnach, dass sich keine verbotenen Gegenstände und unbefugten Personen an Bord von Flugzeugen befinden dürften. Wie sich die Swiss dazu organisiere, sei ihre Sache. Die Swiss hat drei Monate Zeit, um die Erfüllung der Anforderungen nachzuweisen, andernfalls droht ihr eine Busse von bis zu 20’000 Franken.
Die Fluggesellschaft wollte keine Stellung zum Urteil nehmen. Zuerst müsse Swiss den Bundesgerichtsentscheid analysieren, sagte Sprecherin Myriam Ziesack auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda.