Der Entscheid des Bundesgerichts zum verschärften Hooligan-Konkordat bewegt die Gemüter. Gegner wie Befürworter interpretieren die Erwägungen der höchsten Richter auf ihre Weise und beide Seiten sehen sich als Sieger.
Nach dem Richterspruch aus Lausanne betonen die Gegner, das Konkordat, oder immerhin Teile davon, seien verfassungswidrig. Die Befürworter hingegen unterstreichen, dass es sich bei den vom Bundesgericht beanstandeten Massnahmen nur um marginale Punkte handle. Die höchsten Richter hielten das verschärfte Konkordate zur Hauptsache für verfassungskonform.
Einer der aktuellen Brennpunkte der Konkordatsdiskussion ist der Kanton Bern. Dort können sich die Stimmberechtigten nach einem erfolgreichen Referendum am 9. Februar zum verschärften Konkordat äussern.
Ein bunt zusammengewürfeltes Komitee bekämpft die Vorlage. Ihm gehören so unterschiedliche Politiker wie der stramm bürgerliche SVP-Grossrat Thomas Fuchs und der Präsident der bernischen Grünen, Blaise Kropf, an.
Dazu kommen Politikerinnen und Politiker jeglicher Couleur sowie Kulturschaffende wie «Züri West»-Frontmann Kuno Lauener, Liedermacher Tinu Heiniger, Fussballtrainer Andy Egli und Schriftsteller Pedro Lenz.
«Kein gutes Zeugnis»
Vertreter des Nein-Komitees werteten den Bundesgerichtsentscheid am Freitag vor den Medien als Erfolg. Die kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren, allen voran der Berner FDP-Regierungsrat Hans-Jürg Käser, hätten sich selbstbewusst damit gebrüstet, alle Verfassungsfragen abgeklärt und von den entsprechenden Stellen grünes Licht erhalten zu haben, erklärte Komitee-Sekretär Clemens Friedli.
Das Urteil aus Lausanne stelle den Polizeidirektoren nun aber «kein gutes Zeugnis»aus. Das Berner Stimmvolk werde nun im Februar über eine Vorlage entscheiden müssen, die in Teilen verfassungswidrig sei.
Der bernische Justiz- und Polzieidirektor Hans-Jürg Käser hatte sich am Donnerstag glücklich über den Bescheid aus Lausanne gezeigt. Auch er las daraus, dass das Bundesgericht mit Ausnahme zweier eher marginaler Punkte das Konkordat stütze. Ähnlich äusserte sich auch die Kantonale Justiz- und Polizeidirektorenkonferenz (KKJPD)
Das Bundesgericht kam in einem am Donnerstag publizierten Grundsatzentscheid zum Schluss, dass die verschärften Bestimmungen des Hooligan-Konkordats zwar in den Hauptpunkten mit den Grundrechten vereinbar seien, nicht aber in zwei – wenn auch eher untergeordneten – Punkten.
Dabei geht es einerseits um die Minimaldauer von Rayonverboten, welche nun auch weniger als ein Jahr betragen kann. Andererseits hat das Bundesgericht eine Bestimmung aufgehoben, die bei unentschuldbarer Verletzung der Meldeauflage zwingend eine Verdoppelung der Dauer dieser Massnahme vorsah.