Für die drei Steuerabkommen mit Deutschland, Grossbritannien und Österreich sind definitiv zu wenig Unterschriften eingereicht worden. Dies bestätigen die Gegner der Abkommen, nachdem sie von den Bundesbehörden mündlich darüber informiert wurden.
AUNS-Geschäftsführer Werner Gartenmann sagte am Freitag gegenüber der Nachrichtenagentur sda, dass im Entwurf der Verfügung der Bundeskanzlei das Nichtzustandekommen der Referenden bestätigt werde. Die Bundeskanzlei habe ihn am Freitag telefonisch darüber unterrichtet.
Details konnte Gartenmann nicht nennen. Die schriftliche Version des Verfügungsentwurfs liege noch nicht auf seinem Tisch. Er wisse aber, dass die AUNS bis am Freitag nächster Woche zum Papier Stellung nehmen könne.
Im Moment bleibt noch unklar, an wie vielen fehlenden Stimmen das Referendum gescheitert ist. Bisher ging die AUNS davon aus, dass mit den nachträglich eingereichten Unterschriften das Referendum gegen das Deutschland-Abkommen zustande gekommen wäre.
AUNS will Klarheit schaffen
Mit den nachgereichten Unterschriften könnte sich dennoch das Bundesgericht zu befassen haben. Die AUNS erwägt nämlich den Gang nach Lausanne. Die Organisation klärt derzeit die rechtliche Lage ab. Zudem muss der AUNS-Vorstand Ende Oktober grünes Licht für einen Rekurs geben.
Die definitiven Nichtzustandekommensverfügungen unterliegen einer Beschwerdefrist ans Bundesgericht von 30 Tagen. Die Referenden sind erst dann rechtskräftig vom Tisch, wenn diese Beschwerdefrist unbenutzt verstrichen oder die Entscheide der Bundeskanzlei vom Bundesgericht gestützt worden sind.
Die Referendumsfrist für die Steuerabkommen mit Deutschland, Grossbritannien und Österreich war Ende September abgelaufen. Den Gegnern war es nicht gelungen, rechtzeitig die nötigen Unterschriften einzureichen. Es fehlten zwischen 1500 und 3000 Unterschriften.
Die AUNS beklagte sich in der Folge darüber, dass manche Gemeinden die Unterschriften nicht schnell genug bescheinigt und zurückgeschickt hätten. So war ein Paket mit rund 1500 Unterschriften aus Genf per B-Post verschickt worden und deshalb zu spät angekommen, wie sich im Nachhinein herausstellte.