Bundeskanzlerin Casanova ruft Wahlberechtigte im Herbst an die Urne

Bundeskanzlerin Corina Casanova ruft die Wahlberechtigten dazu auf, am 18. Oktober ihr politisches Mitspracherecht wahrzunehmen und sich an den eidgenössischen Wahlen zu beteiligen. Es gehe um wichtige Weichenstellungen.

Die Wahlberechtigten sollen im Herbst an die Urne gehen (Bild: sda)

Bundeskanzlerin Corina Casanova ruft die Wahlberechtigten dazu auf, am 18. Oktober ihr politisches Mitspracherecht wahrzunehmen und sich an den eidgenössischen Wahlen zu beteiligen. Es gehe um wichtige Weichenstellungen.

Casanova erwähnte am Donnerstag vor den Bundeshausmedien Vorlagen wie die Altersvorsorge 2020 oder die Energiestrategie 2050, die in der nächsten Legislatur weiter beraten würden. Die Wählerinnen und Wähler hätten es in der Hand, den bisherigen Kurs zu bestätigen oder die Richtung zu ändern.

«Schon das ist Grund genug, einen Wahlzettel auszufüllen», sagte die Bundeskanzlerin. Einige Parlamentsentscheide könnten zwar an der Urne korrigiert werden. Aber in vielen Fragen delegiere das Volk das letzte Wort ans Parlament – nicht zuletzt bei der Wahl der Landesregierung.

Ziel der laufenden Vorbereitungen ist für Casanova ein reibungsloser Ablauf der Wahlen und eine möglichst hohe Teilnahme. Um dies zu erreichen, stellt die Bundeskanzlei ein umfassendes Informationsangebot zur Verfügung.

Auf allen Kanälen

Die gedruckte Wahlanleitung gibt Aufschluss darüber, wie man gültig wählt, mit Listen umgeht, panaschiert und kumuliert. Auf dem Wahlportal im Internet finden sich zudem Informationen für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, für Parteien und Kandidierende. Und schliesslich wurde die Wahlanleitung auch noch als Film aufbereitet.

Damit sollen nicht zuletzt die rund 400’000 Neuwählerinnen und Neuwähler erreicht werden – darunter rund 300’000 Schweizerinnen und Schweizer, die seit den letzten Wahlen volljährig geworden sind.

In 13 Kantonen können Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer ihre Stimme elektronisch abgeben. Im Kanton Bern, der das E-Voting bei Abstimmungen kennt, kann bei den eidgenössischen Wahlen nicht elektronisch abgestimmt werden. Der Kanton sei nach eigenen Angaben mit anderen Projekten beschäftigt, erklärte Ursula Eggenberger, Sprecherin der Bundeskanzlei.

Die Kantone stellen zusätzliche Informationen zur Verfügung, nicht zuletzt zu kantonalen Spezialitäten wie Wahlzetteln, Fristen oder Listen. Auch dort laufen die Vorbereitungen auf Hochtouren: Die Wahlen müssen ausgeschrieben, Parteien und Kandidierende mit Informationen versorgt, Termine festgelegt und die Unterlagen bereitgestellt werden, wie Peter Grünenfelder, Präsident der Schweizerischen Staatsschreiberkonferenz, erklärte.

In den nächsten Wochen und Monaten werden die Wahlvorschläge der Parteien geprüft, bereinigt und als Listen veröffentlicht. Der Anmeldeschluss ist von Kanton zu Kanton verschieden: In Bern, Aargau oder Graubünden läuft die Frist schon am 3. August ab, im Jura erst am 7. September.

Vollzähliger Ständerat

Viele Kantone müssen neben den Nationalrats- auch die Ständeratswahlen ausrichten. Mit der frühzeitigen Festlegung der Termine für allfällige zweite Wahlgänge soll verhindert werden, dass die kleine Kammer bei den Bundesratswahlen wiederum nicht vollständig besetzt ist. 2011 war ein Schwyzer Sitz leer geblieben. Nötigenfalls sollen die Bisherigen einspringen.

«Die Kantone sind bereit für die eidgenössischen Wahlen 2015», sagte Grünenfelder. Über 70’000 Personen werden an dem Tag im Einsatz stehen. Die Kosten werden mit 20 Millionen Franken veranschlagt, was im Rahmen der früheren Wahlen liegt.

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