Michael Perler, Chef der Bundeskriminalpolizei (BKP) ausser Dienst, wird kaum mehr in sein Amt zurückkehren. Das Bundesgericht hat bestätigt, dass er wegen seines Verhaltens in der Affäre um seine russischstämmige Freundin als Sicherheitsrisiko gelten muss.
2010 war durch eine Notiz in der „Weltwoche“ bekannt geworden, dass BKP-Chef Perler seine damalige Partnerin, eine russischstämmige geschiedene Schweizerin, auf eine Geschäftsreise nach St. Petersburg mitgenommen hatte. Zuvor hatte er sie durch eigene Mitarbeiter einer Sicherheitsprüfung unterziehen lassen.
Mangel an Sensibilität
Seine Vorgesetzten setzte Perler über die Vorgänge nicht ins Bild. Nach der Reise wurde er dann selber von der Fachstelle für Personensicherheitsprüfung (IOS) unter die Lupe genommen. Die IOS kam zum Schluss, dass bei Perler ein Sicherheitsrisiko vorliege, und empfahl, auf seinen Einsatz als BKP-Chef zu verzichten.
Nach dem Bundesverwaltungsgericht hat nun auch das Bundesgericht Perlers Beschwerde abgewiesen. Gemäss Urteil wird Perler nicht vorgeworfen, bestimmte Gesetzesvorschriften verletzt zu haben. Vielmehr habe er mit seinem Verhalten ein mangelndes Bewusstsein für die Sicherheitsaspekte seiner Funktion an den Tag gelegt.
Keine Einsicht
Laut den Richtern in Lausanne hat er mit der Überprüfung seiner Lebenspartnerin, der von ihr begleiteten Geschäftsreise und der unterlassenen Information seiner Vorgesetzten seiner ausserordentlich sicherheitsempfindlichen, verantwortungsvollen und politisch heiklen Führungsposition zu wenig Rechnung getragen.
Damit habe Perler als BKP-Chef sowie als Vizedirektor des Bundesamts für Polizei (fedpol) einen Mangel an Sensibilität bezüglich potenzieller Sicherheitsrisiken offenbart. Perler scheine davon auszugehen, alles machen zu dürfen, was nicht ausdrücklich verboten sei.
Dieses ungenügende Mass an Gefahrenbewusstsein und sein Risikoverhalten stelle ein erhöhtes Sicherheitsrisiko dar. Hinzu komme, dass er während der eigenen Personensicherheitsprüfung keine Einsicht gezeigt habe, was mit Wiederholungsgefahr verbunden sei.
Rückkehr unwahrscheinlich
Laut Guido Balmer, dem Sprecher des Justizdepartements (EJPD), schliesst das Urteil eine Weiterbeschäftigung Perlers in der Bundesverwaltung nicht aus. Eine Rückkehr in die BKP sei allerdings unwahrscheinlich. Perler hatte im letzten Herbst sein Amt vorläufig an Stellvertreter René Wohlhauser abgeben müssen und trat bezahlten Urlaub an.
Seit Dezember 2011 unterstützt er das Bundesamt für Sport (BASPO) bei der Erarbeitung und Klärung von Sicherheitsfragen bei den Vorbereitungen für eine allfällige Kandidatur der Schweiz für die olympischen Winterspiele 2022.