Das Bundespersonal soll künftig zu ähnlichen Bedingungen angestellt werden wie Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft. Der Ständerat hat am Dienstag das Bundespersonalgesetz beraten und mehrheitlich im Sinne des Bundesrates verabschiedet.
Ein Rückweisungsantrag des parteilosen Thomas Minder (SH) wurde mit 35 zu 2 Stimmen deutlich abgelehnt. Minder forderte, dass Arbeitszeiten, Ferien, Urlaubszeiten und Kündigungsfristen nicht vom Bundesrat, sondern vom Parlament bestimmt und damit im Gesetz geregelt werden.
Zahlreiche Ratsmitglieder warnten davor, das revidierte Bundespersonalgesetz (BPG) abzulehnen und auch davor, es zu stark abzuändern. Die Vorlage sei ein Kompromiss, erklärte Kommissionssprecher Robert Cramer (Grüne/GE).
Die Sozialpartner hätten einer Aufweichung des Kündigungsschutzes zugestimmt. Dafür schaffe das Gesetz eine Grundlage für den Elternurlaub und behalte die spezielle Regelung bei den IV-Renten bei. Ausserdem sei das revidierte BPG ohne Kostenfolgen.
Mehrsprachigkeit fördern
Die einzige gewichtige Differenz zum Bundesrat betrifft die Sprachbildung. So soll der Bund bei den höheren Kadern die aktiven Kenntnisse einer zweiten Amtssprache und die passiven Kenntnisse einer dritten Amtssprache fördern müssen. Dieser Vorschlag der Kommission wurde diskussionslos und einstimmig angenommen.
Diesen Willen bekräftigte der Ständerat zudem mit Annahme einer Motion der Staatspolitischen Kommission. Diese verlangt die Förderung der Mehrsprachigkeit. Gegen den Willen des Bundesrates stimmte die kleine Kammer für Massnahmen, damit Top-Kader eine zweite Amtssprache aktiv und eine dritte passiv beherrschen. Eine erforderliche Sprachausbildung muss der Arbeitgeber finanzieren.
Wichtige Änderung zum bestehenden Gesetz ist weiter eine flexiblere Regelung bei der Auflösung von Arbeitsverhältnissen. Die Eidgenossenschaft als Arbeitgeber soll das Arbeitsverhältnis aber weiterhin nur aus „sachlich hinreichenden Gründen“ kündigen dürfen.
Bei einer ungültigen Kündigung soll die betroffene Person künftig finanziell entschädigt statt weiterbeschäftigt werden. Eine Weiterbeschäftigung soll nur noch in besonderen Fällen möglich sein, etwa im Fall einer missbräuchlichen Kündigung.
Schutz vor prekären Arbeitsbedingungen
Weiter dürfen befristete Arbeitsverhältnisse normalerweise für maximal drei Jahre geschlossen werden. Kettenarbeitsverträge gelten nach drei Jahren als unbefristete Anstellung. Der Bundesrat kann allerdings Ausnahmen vorsehen.
Der Ständerat hat im Gegensatz zum Vorschlag des Bundesrates eine maximale Kündigungsfrist ins Gesetz aufgenommen. Diese beträgt nach der Probezeit maximal sechs Monate. Entschädigungen bei Kündigung dürfen zudem höchstens einem Jahreslohn entsprechen. Ein Antrag von Minder, im Sinne der Abzockerei Abgangsentschädigungen zu verbieten und sie in Ausnahmefällen vom Parlament bewilligen zu lassen, scheiterte mit 35 zu 1 Stimme klar.
Motion sowie Gesetz gehen nun an den Nationalrat.