Damit Russland internationale Sanktionen nicht über die Schweiz umgehen kann, hat der Bundesrat weitere Massnahmen beschlossen. Die revidierte Verordnung ist ab sofort in Kraft. Die Massnahmen betreffen den Finanz-, Rüstungs- und Energiebereich.
Russland soll internationale nicht über die Schweiz umgehen können. Dafür hat der Bundesrat – wie vor zwei Wochen angekündigt – weitere Massnahmen beschlossen.
Für russische Banken wird der Zugang zu Schweizer Finanzmärkten erschwert. Konkret betroffen sind die fünf Banken Sberbank, VTB Bank, Gazprombank, Vnesheconombank und Rosselkhozbank.
Für gewisse Anleihen brauchen diese neu eine Bewilligung. Eine Bewilligung für neue Anleihen wird nur dann erteilt, wenn diese nicht deutlich über jenen der Vorjahre liegen. Die EU hat russischen Banken den Handel mit Anleihen Ende Juli ganz verboten.
Liste um elf Einträge ergänzt
Die Liste der Personen und Unternehmen, mit denen Schweizer Finanzinstituten keine Geschäftsbeziehungen eingehen dürfen, wurde erweitert. Anfang April hatte der Bundesrat analog zur EU 33 Personen auf die Liste gesetzt und diese laufend ergänzt. Jetzt wurde die Liste um elf Einträge erweitert, darunter sind mehrere enge Vertraute des Russischen Präsidenten Wladimir Putin.
Die Betroffenen können keine Vermögenswerte mehr in die Schweiz transferieren. Bereits bestehende Geschäftsbeziehungen fallen nicht unter das Verbot, müssen aber dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) gemeldet werden.
Die Schweizer Liste deckt sich gemäss SECO mit jener der EU. Für die aufgeführten Personen und Unternehmen gelten in der EU aber strengere Sanktionen, so wurden etwa ihre Gelder blockiert. Auch die USA führen eine solche Liste, die sich teilweise mit jener der EU deckt.
Ausfuhrverbot auch für militärische Trainingsflugzeuge
Der bereits bestehende Ausfuhrstopp von Kriegsmaterial nach Russland und in die Ukraine wird wie angekündigt ausgeweitet. Neu gilt das Verbot auch für bewilligungspflichtige besondere militärische Güter wie militärische Trainingsflugzeuge und sogenannte «Dual-Use-Güter», die sowohl zivil als auch militärisch verwendet werden können.
Die Bewilligung wird dann verweigert, wenn die Güter für militärische Zwecke oder für militärische Endverwender bestimmt sind. Neu gilt zudem ein Einfuhrverbot derselben Güter aus Russland und aus der Ukraine.
Der Bundesrat hat weiter eine Meldepflicht für die Ausfuhr bestimmter Güter zur Förderung von Erdöl in Russland beschlossen.
Exporte nach Russland nicht fördern
Russland hatte vor drei Wochen seinerseits Sanktionen gegen die EU, die USA, Kanada, Australien und Norwegen beschlossen. Die Einfuhr von Agrarprodukten wie Fleisch oder Obst aus diesen Ländern nach Russland bleibt für ein Jahr verboten.
Die Schweiz ist nicht betroffen. Sie soll gemäss Bundesrat aber auch nicht davon profitieren. Es seien keine staatlichen Massnahmen zur Förderung von zusätzlichen Schweizer Exporten nach Russland geplant, heisst es in einer Mitteilung.
Der Bundesrat verfolge die Entwicklung der Situation in der Ukraine weiterhin aufmerksam und behalte sich vor, weitere Massnahmen zu beschliessen.