Läden und Restaurants sollen künftig die Konsumentinnen und Konsumenten über die Herkunft von Fisch schriftlich informieren müssen – so, wie sie es beim Fleisch bereits tun müssen. Dies will der Bundesrat. Er spricht für eine strengere Deklarationspflicht aus.
Der Bundesrat beantragt den eidgenössischen Räten, einen entsprechenden Vorstoss von Louis Schelbert (Grüne/LU) anzunehmen. Die Motion verlangt, dass Fleisch und Fisch bezüglich Deklarationspflichten gleich behandelt werden.
Die ungleiche Behandlung leuchte nicht ein, begründete Schelbert sein Anliegen. Manche Fischbestände seien gefährdet, bestimmte Meere und Seen seien überfischt. Zudem stelle sich bei einigen Fischen das Problem des Schwermetallgehalts.
Dass für Fisch und Fleisch nicht dieselben Regeln gelten, liege an der BSE-Krise, schreibt der Bundesrat in seiner am Freitag veröffentlichten Antwort auf den Vorstoss. Er pflichtet dem Motionär jedoch bei: Das Informationsbedürfnis der Konsumentinnen und Konsumenten sei auch bei Fisch gestiegen.
Aspekte einer besseren Konsumenteninformation seien bereits in anderen Vorstössen thematisiert worden, hält der Bundesrat fest. Im Rahmen einer Verordnungsrevision sehe er deshalb vor, die Regeln anzupassen. Der Aufwand für die zusätzlichen Angaben sollte jedoch nicht unverhältnismässig sein. Er werde im Rahmen einer Anhörung auch die Anliegen der KMU und des Gastgewerbes aufnehmen.