Die Altersguthaben der zweiten Säule werden auch 2013 mit 1,5 Prozent verzinst. Das hat der Bundesrat am Mittwoch beschlossen. Auch die zuständige Kommission hatte sich für diesen Mindestzinssatz ausgesprochen.
Entscheidend für den Mindestzinssatz, welchen die Pensionskassen für die Altersguthaben bezahlen müssen, ist die Rendite der Bundesobligationen sowie die Entwicklung von Aktien, Anleihen und Immobilien.
Wie der Bundesrat feststellt, entwickelten sich die Aktien und Anleihen 2012 positiv. Der Index 93 der Privatbank Pictet, der rund einen Viertel der Aktien und drei Viertel der Anleihen abbildet, legte in den ersten drei Quartalen um 5,44 Prozent zu. Auch die Immobilien gewannen an Wert.
Dagegen werfen die erstklassigen Obligationen kaum mehr Renditen ab, wie der Bundesrat weiter rapportiert. Bei den kurzfristigen Bundesobligationen wurden sogar Negativzinsen registriert. Die Bedrohungen durch die Schuldenkrise in Europa und die wirtschaftliche Abkühlung bleiben bestehen.
Der Deckungsgrad vieler Pensionskassen ist nach wie vor ungenügend, begründet der Bundesrat seinen Entschluss weiter. Ein zu hoher Mindestzinssatz würde die Kassen zu Risiken verführen, welche sie in einer ungünstigen Marktsituation wegen mangelnder Wertschwankungsreserven nicht tragen könnten.