Der Bundesrat wusste nichts von Kollege Guy Parmelins Bauland-Geschäften. «Ich hatte keine Ahnung», sagte Bundespräsident Johann Schneider-Ammann am Dienstag vor Journalisten. Morgen Mittwoch will er die Affäre im Gremium diskutieren.
Das erklärte Schneider-Ammann nach der Anhörung durch die Geschäftsprüfungskommissionen der eidgenössischen Räte (GPK). Der Bundesrat werde sich mit den Ausstandsregeln befassen. Er glaube aber nicht, dass er wesentlichen Handlungsbedarf erkennen werde, sagte der Bundespräsident.
Ob Parmelin in den Ausstand hätte treten müssen, wollte er vor der Diskussion nicht beurteilen. Parmelin habe diese Frage schon selber beantwortet. Der Verteidigungsminister hatte am Vortag zugegeben, dass er einen «politischen Fehler» gemacht habe.
Auch Schneider-Ammann war in die Kritik geraten, weil es die Aufgabe des Bundespräsidenten ist, die Ausstandspflicht eines Mitglieds festzustellen. Nach seinen Angaben hat Parmelin den Bundesrat aber nicht darüber informiert, dass er bis Anfang März Miteigentümer eines Weinbergs war, der in der Bauzone liegt.
Trotzdem setzte sich Parmelin mit einem Mitbericht für die privilegierte Besteuerung landwirtschaftlicher Grundstücke ein. Das hatte der «Blick» letzten Freitag ans Licht gebracht. Dank einer Gewinnbeteiligung würde er im Fall eines Verkaufs weiterhin von der Gesetzesänderung profitieren.
Parmelin stritt das zunächst ab, weil kein Verkauf geplant sei. Er habe darum auch keinen Grund gesehen, in den Ausstand zu treten, sagte er Ende letzte Woche vor der Presse. Inzwischen hat Parmelin angekündigt, auf die Gewinnbeteiligung verzichten zu wollen.
Offene Fragen
Offen ist die Frage, ob Parmelin das Bundesratskollegium aktiv hätte über einen allfälligen Interessenkonflikt informieren müssen. Das betroffene Mitglied teile dem Bundesrat mit, wenn es glaube, in den Ausstand treten zu müssen, erklärte Schneider-Ammann.
Hans Stöckli (SP/BE), Präsident der ständerätlichen Geschäftsprüfungskommission, äusserte sich deutlicher: Es handle sich um eine «Bringschuld», sagte er. Dessen müssten sich die Betroffenen bewusst sein.
Auch für die parlamentarische Oberaufsicht sind aber noch viele Fragen offen. Die GPK haben dem Bundesrat daher einen Fragenkatalog zugestellt. Unter anderem wollten sie wissen, wie der Bundesrat den Ausstand handhabt, welche Konsequenzen er aus der Affäre zieht und wie er künftig Informationslecks verhindern will, erklärte Stöckli.
Über die Antworten diskutieren die GPK am 19. Mai. Stöckli glaubt nicht, dass eine Gesetzesänderung nötig ist. «Das Gesetz ist klar. Man muss die Praxis präzisieren», sagte er.