Bundesrat beschliesst strengere Regeln für Informatikprojekte

Für wichtige Informatikprojekte in der Bundesverwaltung gelten ab dem 1. April strengere Regeln. Künftig wird die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) solche Projekte systematisch prüfen. Dies soll helfen, Debakel wie jenes mit INSIEME zu verhindern.

Grosse Informatikprojekte des Bundes werden künftig streng geprüft (Bild: sda)

Für wichtige Informatikprojekte in der Bundesverwaltung gelten ab dem 1. April strengere Regeln. Künftig wird die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) solche Projekte systematisch prüfen. Dies soll helfen, Debakel wie jenes mit INSIEME zu verhindern.

Der Bundesrat hat am Mittwoch Weisungen für Schlüsselprojekte der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) verabschiedet, wie das Finanzdepartement (EFD) mitteilte. Die jüngsten Erfahrungen mit einzelnen IKT-Grossprojekten hätten die Notwendigkeit einer externen, unabhängigen Projektprüfung unterstrichen, schreibt das EFD.

Schlechte Erfahrungen machte der Bund insbesondere mit dem Informatikprojekt INSIEME der Steuerverwaltung. Im Herbst musste das Projekt abgebrochen werden, nachdem grosse Mängel zum Vorschein gekommen waren. Die Kosten belaufen sich auf über 100 Millionen Franken.

Finanzkontrolle erstellt Berichte

Künftig soll die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) prüfen, wo Projekte stehen und welche Risiken bestehen. Sie soll auch die Umsetzung von Massnahmen beurteilen, die angeordnet wurden, um die Risiken zu mindern. Für jede Prüfung muss die EFK einen Bericht erstellen.

Die Berichte sollen den Auftraggebenden zur Kontrolle der Projekte dienen. Zudem sollen sie in das strategische IKT-Controlling zuhanden des Bundesrates einfliessen. Die Weisungen gewährleisteten eine von der Projektorganisation unabhängige Beurteilung des Projektstands, schreibt das EFD. Sie ermöglichten ausserdem die frühzeitige Erkennung von Problemen und Risiken.

Welche Projekte oder Programme als IKT-Schlüsselprojekte geführt werden und damit dem Prüfprozess unterliegen, bestimmt der Bundesrat. Er berücksichtigt dabei Kriterien wie Kosten und Personalbedarf.

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