Der Bundesrat erlaubt wieder Rüstungsexporte in die Golfregion. Er bleibt aber zurückhaltend: Waffen, die im Jemen-Konflikt oder zur Unterdrückung der eigenen Opposition eingesetzt werden könnten, dürfen nicht ausgeführt werden.
Wegen des Kriegs in Jemen hat der Bundesrat letztes Jahr ein Exportmoratorium für die Region verhängt. Mehr als 50 Gesuche nach Saudi-Arabien, Katar, Bahrain oder in die Vereinigten Arabischen Emirate stapelten sich seither auf den Schreibtischen der Bewilligungsbehörde. Millionenschwere Aufträge waren blockiert.
Entsprechend gross war der Druck auf den Bundesrat, die Situation zu klären. Nach wochenlangem internen Ringen hat die Regierung am Mittwoch nun teilweise nachgegeben. Er bleibt aber zurückhaltend.
Verboten bleibt der Export von Rüstungsgütern in Länder, in welchen Bürgerkrieg herrscht. In kriegsführende Länder hingegen dürfen grundsätzlich Waffen verkauft werden. Sonst wären auch keine Exporte nach Deutschland oder in die USA möglich.
Im Einzelfall geprüft
Diese Praxis hat der Bundesrat nun mit Bezug auf die Golfregion präzisiert und entschieden, einige Gesuche zu bewilligen, andere nicht. Verboten bleibt der Export von Waffen, die leicht zu transportieren sind und die auch im Jemen-Konflikt zum Einsatz kommen könnten, wie es in einer Mitteilung des Bundesrats heisst.
Betroffen sind vor allem Gesuche für die Ausfuhr von Gewehren, Munition und mehreren zehntausend Handgranaten. Auch für den Export eines gepanzerten Truppentransporters nach Katar zu Testzwecken gibt es keine Bewilligung. Gemäss Medienberichten geht es um die Lieferung von mehreren hundert Schützenpanzern. Die Kreuzlinger Firma Mowag hätte vorerst ein Fahrzeug liefern sollen.
Gutgeheissen hat der Bundesrat Gesuche für die Ausfuhr von Waffen, die aus seiner Sicht nicht in Jemen zum Einsatz kommen können und die der militärischen Selbstverteidigung und dem Schutz von zivilen Infrastrukturen dienen.
Konkret bewilligte er Gesuche im Umfang von rund 178 Millionen Franken für die Lieferungen von Ersatzteilen und Komponenten für Flugabwehrsysteme nach Ägypten, Bahrain, Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate. Darin enthalten sind Ersatzteile für Fliegerabwehrkanonen, die schon früher an Saudi-Arabien geliefert wurden, sowie Munition dazu.
Ersatzteile für Kampfjets und Kanonen
Ebenfalls bewilligt hat der Bundesrat den Export von Ersatzteilen für Tiger-Kampfjets nach Bahrain. Nach Auskunft des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) war dies möglich, weil sich diese Kampfflugzeuge nicht zur Bekämpfung von Bodenzielen eignen. Die Lieferung von Panzerhaubizen-Ersatzteilen in die Vereinigten Arabischen Emirate wurde bewilligt, weil der Einsatz der Waffen im Jemen-Konflikt unwahrscheinlich ist.
Bewilligt wurde auch ein Gesuch für die Lieferung von Sturmgewehren und Maschinenpistolen an die Garde eines libanesischen Ministers. Privatpersonen in Ägypten, Jordanien, Katar, Kuwait und den Vereinigten Arabischen Emiraten dürfen mit Kleinwaffen und Munition beliefert werden.
In diesem Rahmen will der Bundesrat auch zukünftige Gesuche für Kriegsmaterialexporte in die Region bewilligen. Er werde die weitere Entwicklung aber aufmerksam verfolgen, schreibt er in der Mitteilung.
Widerspruch zur Verordnung
Die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA) erinnert in einer Mitteilung daran, dass die Kriegsmaterialverordnung Rüstungsexporte in Länder verbietet, die in einen internen oder internationalen bewaffneten Konflikt verwickelt sind. Nach Auskunft des Seco wendet der Bundesrat dieses Verbot aber nur dann an, wenn in einem Land ein interner Konflikt herrscht.