Knapp 170’000 Stimmberechtigte dürfen künftig über das Internet abstimmen. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Gesuche von zwölf Kantonen für den Einsatz von E-Voting während zwei Jahren bewilligt.
In den meisten Kantonen dürfen allerdings nur Auslandschweizer davon Gebrauch machen. Einzig in den beiden Westschweizer Kantonen Genf und Neuenburg dürfen auch Inlandschweizer via Internet abstimmen.
In den anderen zehn Kantonen – Bern, Luzern, Freiburg, Solothurn, Basel-Stadt, Schaffhausen, St.Gallen, Graubünden, Aargau und Thurgau – steht das E-Voting vorläufig nur Auslandschweizern offen.
Alle zwölf Kantone haben bereits erfolgreich Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe durchgeführt, wie die Bundeskanzlei am Mittwoch mitteilte. Die sogenannte Grundbewilligung gilt für zwei Jahre. Die Bundeskanzlei wird vor jedem Urnengang überprüfen, ob die vom Bundesrat definierten Bedingungen immer noch erfüllt sind.
In den Genuss von E-Voting kommen nach Angaben des Bundes in den zwölf Kantonen insgesamt rund 169’000 Stimmberechtigte. Das entspricht zirka 3,3 Prozent aller Schweizer Stimmberechtigten. Zugelassen sind höchstens zehn Prozent. Der Bundesrat hatte dieses Quorum erst kürzlich erhöht.