Ohne eine Revision des Betäubungsmittelgesetzes hält der Bundesrat den «Konsum von Cannabis zu rekreativen Zwecken» für unmöglich.
Die geplanten Kiffer-Clubs stehen rechtlich auf wackligen Füssen. Eine definitive Beurteilung steht zwar noch aus. Der Bundesrat geht aber «eher» davon aus, dass die Pilotversuche, über die in verschiedenen Städten nachgedacht wird, mit dem Betäubungsmittelgesetz nicht vereinbar wären.
Das hält die Regierung in zwei am Donnerstag veröffentlichten Antworten auf Vorstösse aus dem Nationalrat fest. Auslöser ist die in Genf lancierte Idee, Lokale für eine kontrollierte Cannabis-Abgabe für den Eigenkonsum einzurichten. In Bern, Basel und Zürich werden inzwischen ebenfalls Überlegungen in diese Richtung angestellt.
Ob dies rechtlich überhaupt möglich wäre, kann der Bundesrat nicht abschliessend beantworten, wie er in den Antworten auf ein Postulat von Barbara Gysi (SP/GG) und eine Interpellation von Jean-Pierre Grin (SVP/VD) schreibt.
Derzeit sei nicht bekannt, dass in einer der Städte ein Projekt realisiert worden sei oder dass das Bundesamt für Gesundheit einen konkreten Antrag erhalten hätte. Bisher liege lediglich eine Projektskizze der Genfer Initiativgruppe vor.
Da es dabei «wohl um Cannabiskonsum zu rekreativen Zwecken und nicht um medizinisch indizierten Cannabiskonsum» gehe, sei jedoch eher davon auszugehen, dass das angedachte Projekt ohne Revision des Betäubungsmittelgesetzes nicht möglich wäre.
Legalisierung derzeit kein Thema
Der Bundesrat erinnert auch an die Hanfinitiative, die 2008 von Volk und Ständen deutlich verworfen wurde. Vor diesem Hintergrund sieht er aktuell keinen Anlass, eine Cannabislegalisierung voranzutreiben.
Untätig will er aber nicht bleiben. Es gehöre zu den Aufgaben einer umfassenden Suchtpolitik, die Entwicklung im Bereich Cannabis zu verfolgen, heisst es in der Postulatsantwort.
Der Bundesrat will darum die Eidgenössische Kommission für Drogenfragen beauftragen, bis Frühjahr 2017 einen Bericht mit Handlungsempfehlungen zu verfassen. Im gleichen Jahr will er dem Parlament einen Bericht zum Thema vorlegen. Er beantragt darum, das Postulat anzunehmen.