Ab 2018 gehört ein schnelleres Internet zur Grundversorgung. Ein Internetanschluss ist zudem auch ohne Telefonanschluss zu haben. Der Bundesrat hat am Freitag die Grundversorgung im Fernmeldebereich neu definiert und die Verordnung dazu verabschiedet.
Geplant war zunächst eine Preisobergrenze für sämtliche Telefon- und Internetverbindungen. Diese hätte 58.75 Franken betragen. Darauf hat der Bundesrat nach der Anhörung nun aber verzichtet, wie das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) schreibt.
Die Preisobergrenze für einen reinen Telefonanschluss bleibt unverändert bei 23.45 Franken. Für das neue Anschlussangebot, das nur den Zugang zum Internet beinhaltet, dürfen höchstens 45 Franken in Rechnung gestellt werden. Das kombinierte Angebot kostet weiterhin maximal 55 Franken.
IP-Telefonie als Standard
Die wichtigste Neuerung ist der Ersatz analoger und digitaler ISDN-Anschlüsse durch einen einzigen multifunktionalen, auf IP-Technologie basierenden Anschluss. Die Nutzerinnen und Nutzer können sich entweder auf einen Telefonanschluss beschränken, diesen mit einem Internetzugang kombinieren oder sich für einen reinen Internetanschluss entscheiden. Letzteres ist heute nicht möglich.
Ausserdem werden sie schneller im Internet surfen können. Die Mindestübertragungsrate für das Herunterladen beträgt neu 3000 Kilobite pro Sekunde (kbit/s), jene für das Heraufladen von Daten 300 kbit/s. Heute beträgt die Mindestübertragungsrate 2000 beziehungsweise 200 kbit/s.
Zusätzlicher Eintrag gratis
Ferner kann jeder Haushalt kostenlos einen zusätzlichen Eintrag im Verzeichnis beantragen. Dadurch könnten beispielsweise Verheiratete, die ihren Namen behalten haben, unter beiden Familiennamen aufgeführt werden, schreibt das BAKOM.
Ausgebaut werden die Dienste für Menschen mit Behinderungen. Neben Angeboten wie dem SMS-Transkriptions- und dem Verzeichnisdienst gehört neu ein Vermittlungsdienst in Gebärdensprache über Videotelefonie zum Grundversorgungskatalog.
Telefonkabinen vor dem Aus
Nicht mehr zur Grundversorgung gehören dagegen die Datenübertragung über Schmalband, die Telefaxverbindungen und das Sperren abgehender Verbindungen. Auch muss nicht mehr in jeder Gemeinde eine öffentliche Sprechstelle (Publifon) zur Verfügung stehen.
Diese Dienste können weiterhin unter Marktbedingungen angeboten werden. Die Grundversorgungskonzessionärin muss sie aber nicht bereitstellen, da sie nicht mehr als unerlässlich gelten. Es gebe alternative Dienste, die den Bedürfnissen der Bevölkerung entsprächen, schreibt das BAKOM.
Der Bundesrat hat am Freitag die Revision der Verordnung über Fernmeldedienste verabschiedet. Nun ist es Aufgabe der Eidgenössischen Kommunikationskommission (ComCom), die Grundversorgungskonzession neu zu vergeben. Die geltende Konzession der Swisscom läuft Ende 2017 aus.