Der Bundesrat hat die raumplanerischen Festlegungen für den Flughafen Zürich getroffen, die unabhängig vom Staatsvertrag mit Deutschland sind. Sie entsprechen weitgehend dem heutigen Betrieb auf dem bestehenden Pistensystem, wie es in einer Mitteilung heisst.
Weil sich der Fluglärm-Staatsvertrag mit Deutschland verzögert, hat der Bundesrat beschlossen, den Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) für den Flughafen Zürich in zwei Etappen aufzuteilen. Pistenverlängerungen und der gekrümmte Nordanflug wurden im SIL-Objektblatt erst als «Vororientierung» eingetragen.
Die Anpassungen, die zur betrieblichen Umsetzung des Staatsvertrages nötig sind, werden in der zweiten Etappe vom Bundesrat verabschiedet. Dazu werde es wiederum eine ordentliche Anhörung der Behörden und ein Mitwirkungsverfahren für die Bevölkerung geben, teilte das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) mit.
Die Etappierung ermögliche es, die planerischen Grundlagen für bauliche und betriebliche Anpassungen am Flughafen zu schaffen, die in keinem Zusammenhang mit dem Staatsvertrag stehen. Ohne rechtliche Grundlage im SIL-Objektblatt dürfen gemäss Bundesgericht «Flughafenbauten und Betriebsänderungen, die erhebliche Auswirkungen auf Raum, Umwelt und Kapazität haben», nicht realisiert werden.
Verlängerung von Pisten
Mit der Umsetzung des Staatsvertrages werde gemäss heutigen Erkenntnissen die Verlängerung der Piste 28 (Landungen aus dem Osten) und Piste 32 (Starts in Richtung Norden) nötig sein, schreibt das BAZL. Diese Verlängerungen seien im Objektblatt erst als Vororientierung eingetragen und damit noch nicht rechtsverbindlich.
Der Flughafen könne aber so die notwendigen Planungsschritte einleiten. Über die Pistenverlängerungen wird aber letztlich der Kanton Zürich befinden.
Ebenfalls als Vororientierung eingetragen sind der gekrümmte Nordanflug als Alternative zu den Südanflügen. Über diese Option, die nur mit einem satellitengestützten Präzisionsanflug möglich ist, wird auch erst in einer zweiten Etappe definitiv entschieden.