Der Bundesrat will die Magglinger Konvention gegen Korruption und Manipulation im Sport ratifizieren. Er hat am Freitag die Vernehmlassung dazu eröffnet.
Die Schweiz hatte Vorarbeit zur Konvention des Europarates geleistet und diese im September 2014 als Erststaat in Magglingen unterzeichnet. Die Konvention verpflichtet die Staaten, Strafnormen zur Bekämpfung von Manipulation im Sport zu schaffen. Auch soll die Zusammenarbeit und die gegenseitige Rechtshilfe verstärkt werden.
Zudem gibt die Konvention Empfehlungen zum Umgang mit Anbietern von Sportwetten und Sportorganisationen ab. Letztere sollen geeignete Selbstregulierungsvorschriften erlassen, beispielsweise Wetten auf eigene Veranstaltungen und die Weitergabe von Insiderinformationen untersagen. Auch sollen anonyme Meldestellen für Athletinnen und Athleten geschaffen werden.
Die Behörden sollen Massnahmen zur Verhinderung von Wettkampfmanipulation ergreifen. Beispielsweise sollen sie Wetten auf Wettkämpfe Minderjähriger und auf Freundschaftsspiele einschränken oder unterbinden.
Gefahr für den Sport
Korruption und Wettkampfmanipulation hätten sich zu einer grossen Gefahr für den Sport entwickelt, schreibt das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) in einer Mitteilung. Angesichts des rasanten Wachstums legaler und illegaler Sportwetten könne der Sport diese Problematik nicht allein bewältigen.
Die Konvention tritt in Kraft, sobald sie von fünf Staaten ratifiziert worden ist. Bis Ende Juli wurde sie von zwei Staaten ratifiziert. Für die Umsetzung sind in der Schweiz Gesetzesanpassungen nötig. Diese finden sich im neuen Geldspielgesetz, das bereits in der parlamentarischen Beratung ist.
Interkantonale Behörde
Koordinationsstelle soll die interkantonale Lotterie- und Wettkommission Comlot sein. Sie muss Sportwetten bewilligen und kann Wetten auf Wettkämpfe untersagen, die keinen relevanten sportlichen Wert haben und daher manipulationsanfällig sind.
Veranstalterinnen von Sportwetten sowie Organisationen mit Sitz in der Schweiz, die an Sportwettkämpen teilnehmen oder solche organisieren, müssen der Behörde Meldung erstatten, wenn ein Verdacht auf Wettkampfmanipulation besteht. Die Behörde ist verpflichtet, strafbare Handlungen zur Anzeige zu bringen.
Neue Regeln zu Bestechung
Mit einem neuen Artikel im Sportförderungsgesetz wird der faire sportliche Wettkampf als immaterielles Rechtsgut geschützt. Zudem sind mit einer bereits erfolgten Revision des Strafgesetzbuches Lücken geschlossen worden: Aktive und passive Bestechung im Privatbereich ist seit Juli auch dann strafbar, wenn kein wirtschaftliches Wettbewerbsverhältnis davon betroffen ist.
Mit diesen Strafbestimmungen erfülle das schweizerische Recht die Anforderungen umfassend, schreibt der Bundesrat. Die Schweiz behalte sich indes das Recht vor, Auslandtaten von Schweizern oder von Ausländern mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Schweiz nicht zu verfolgen.
Niemals wetten
Weitere Massnahmen hat die Schweiz gemäss dem Vernehmlassungsbericht ebenfalls bereits umgesetzt. Der Bundesrat verweist etwa auf eine Leistungsvereinbarung mit Swiss Olympic, dem Dachverband des Schweizer Sports. Auch in Subventionsverträgen mit Sportverbänden werde regelmässig verlangt, dass diese die notwendigen Massnahmen zur Gewährleistung von Fairness träfen.
Die nationalen Sportverbände seien sich der Problematik bewusst, schreibt der Bundesrat. So verfüge beispielsweise der Schweizerische Fussballverband über einen Kodex zur Wahrung der Integrität des Schweizer Fussballs. Dieser verpflichtet die Spieler zur Befolgung von Grundregeln wie «niemals auf Fussballspiele wetten».
Die Vernehmlassung zum «Übereinkommen des Europarats gegen die Manipulation von Sportwettbewerben» dauert bis zum 23. Dezember.