Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zu Olympiakandidatur

Der Bundesrat will 30 Millionen Franken an die Olympiakandidatur der Bündner Orte St. Moritz und Davos sowie bei einem Zuschlag bis zu einer Milliarde Franken besteuern.

Der Bundesrat unterstützt die Schweizer Olympia-Kandidatur. (Bild: Si)

Der Bundesrat will 30 Millionen Franken an die Olympiakandidatur der Bündner Orte St. Moritz und Davos sowie bei einem Zuschlag bis zu einer Milliarde Franken besteuern.

Doch beide Kredite für eine allfällige Austragung der Winterspiele 2022 sollen an Auflagen geknüpft werden. Der Bundesrat will den Kredit von 30 Millionen Franken nur freigeben, wenn der Kanton Graubünden und Swiss Olympic die Kandidatur ebenfalls mit je mindestens 15 Millionen Franken unterstützen.

Mit einem zweiten Verpflichtungskredit von einer Milliarde Franken will der Bundesrat ungedeckte Kosten für die Durchführung der Spiele übernehmen – wenn die Bündner Kandidatur den Zuschlag erhält. Das Defizit wird zurzeit auf 1,3 Milliarden Franken geschätzt. Auch hier macht der Bundesrat Auflagen. Kanton und Gemeinden müssen bei der Organisation und der Durchführung der Wettkämpfe auf Schnee und Eis Anforderungen von Umweltschutz, Raumplanung und Nachhaltigkeit erfüllen. Auch die Bestimmungen über den Zweitwohnungsbau müssen sie einhalten.

Sollte die Endabrechnung ungedeckte Kosten von unter einer Milliarde Franken aufweisen, müsste dem Bund ein zu viel geleisteter Beitrag zurückerstattet werden, heisst es im Entwurf des Bundesbeschlusses. Der Beschluss untersteht nicht dem Referendum. Der Bundesrat führt nun eine Vernehmlassung zu seinen Vorschlägen durch.

Am 3. März 2013 entscheidet das Bündner Stimmvolk, ob es die Olympischen Spiele will. Spätestens im November 2013 muss die Kandidatur beim Internationalen Olympischen Komitee angemeldet werden. Im März 2014 sind Dokumente und Angaben zu finanziellen Garantien durch den Bund einzureichen. Vergeben werden die Winterspiele Ende Juli 2015.

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