Wer Missstände am Arbeitsplatz meldet, soll nach dem Willen des Bundesrats besser vor missbräuchlicher Kündigung geschützt werden. Das Vorhaben einer allgemeinen Verbesserung des Kündigungsschutzes stellt die Regierung hingegen zurück.
Um so genannte Whistleblower besser zu schützen, will der Bundesrat das Obligationenrecht anpassen. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) wurde beauftragt, eine Botschaft dazu auszuarbeiten, wie die Regierung am Mittwoch mitteilte.
Der Vorschlag des Bundesrats aus dem Jahr 2008 sieht vor, dass ein Arbeitnehmer nicht gegen die Treuepflicht verstösst, wenn er dem Arbeitgeber in Treu und Glauben Missstände meldet. Reagiert der Arbeitgeber nicht, kann sich der Arbeitnehmer an die zuständige Behörde oder als letzte Massnahme an die Öffentlichkeit wenden. Wird ihm deswegen unrechtmässig gekündigt, hat der Anspruch auf eine Entschädigung von höchstens sechs Monatslöhnen.
Kontroverse Beurteilung
Das Parlament hatte bereits 2007 einen besseren Schutz von Whistleblowern gefordert. Nach einer ersten Vernehmlassung befand der Bundesrat, dass ein verbesserter Schutz nicht nur bei Whistleblowern, sondern auch in anderen Fällen von missbräuchlicher oder ungerechtfertigter Kündigung geprüft werden müsste.
Die Regierung schickte daher 2010 eine angepasste Version der Vorlage in die Vernehmlassung. Diese sah vor, die Entschädigung für Arbeitgeber in Fällen von missbräuchlicher Kündigung von sechs auf zwölf Monatslöhne zu erhöhen.
Dies wurde in der Vernehmlassung allerdings „äusserst kontrovers beurteilt“, wie es in der Mitteilung heisst. Deshalb sistierte der Bundesrat nun die geplante Verbesserung des allgemeinen Kündigungsschutzes.
Einen Entscheid dazu will er später gestützt auf eine Studie fällen, die er beim EJPD und beim Volkswirtschaftsdepartement (EVD) in Auftrag gab. Auf Grundlage dieser Studie plant die Regierung, im Rahmen der Tripartiten eidgenössischen Kommission für Angelegenheiten der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) eine Lösung zu finden.