Bundesrat führt befristete EO-Erhöhung weiter

Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen auch während der nächsten fünf Jahre zusätzliche Lohnprozente an die die Erwerbsersatzordnung (EO). Der Bundesrat hat am Mittwoch beschlossen, die befristete Erhöhung der EO-Beiträge teilweise weiterzuführen.

Die St. Galler FDP-Ständerätin Karin Keller-Sutter verlangt eine weiter gehende Senkung des EO-Beitragssatzes (Archivbild). (Bild: sda)

Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen auch während der nächsten fünf Jahre zusätzliche Lohnprozente an die die Erwerbsersatzordnung (EO). Der Bundesrat hat am Mittwoch beschlossen, die befristete Erhöhung der EO-Beiträge teilweise weiterzuführen.

2011 musste er wegen der Mutterschaftsversicherung den Beitragssatz von 0,3 auf 0,5 Prozent erhöhen, befristet bis Ende 2015. Nun haben sich die Reserven des EO-Fonds erholt. Gemäss aktuellen Projektionen betragen sie Ende Jahr wieder 55 Prozent einer Jahresausgabe der EO, wie es in einer Mitteilung der Regierung heisst. Die Mindestreserve beträgt 50 Prozent.

Diese Situation erlaubt es laut Bundesrat, den Beitragssatz für die nächsten fünf Jahre auf 0,45 Prozent zu senken. Würden weiterhin 0,5 Lohnprozente erhoben, wäre der Fonds gemäss den Projektionen etwa ab 2019 mit 100 Prozent einer Jahresausgabe ausgestattet und damit überfinanziert.

Wirtschaft drängt auf Senkung

Die Wirtschaft drängt daher auf eine Senkung der Beitragssätze ab nächstem Jahr. FDP-Ständerätin Karin Keller-Sutter (SG), die im Vorstand des Arbeitgeberverbandes sitzt, verlangt in einer Interpellation eine Senkung des EO-Beitragssatzes auf 0,4 oder gar 0,3 Lohnprozente.

Die gesetzlichen Minimalvorschriften könnten mit 0,4 Prozent immer noch eingehalten werden, argumentiert sie. Arbeitgeber und Arbeitnehmende würden um jährlich gegen 400 Millionen entlastet.

Die Projektionen des Bundes zeichnen ein anderes Bild: Würde der Beitragssatz auf 0,4 Prozent gesenkt, würden die Fondsreserven bis 2020 auf nahezu Null sinken. Bei 0,45 Prozent dürften sie bis dahin auf ungefähr 60 Prozent einer Jahresausgabe angewachsen sein.

Keine Reserven für Vaterschaftsurlaub

Mit seinem Entscheid hat der Bundesrat eine Antwort auf Keller-Sutters Interpellation vorweggenommen. Aber auch andere Geschäfte hat er mit der Senkung des EO-Beitragssatzes vorgespurt. So hat die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK) erst gestern Dienstag beschlossen, den Entscheid über einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub zu verschieben.

Einen solchen fordert CVP-Nationalrat Martin Candinas (GR) mit einer parlamentarischen Initiative, der die Nationalratskommission bereits zugestimmt hat. Finanziert werden soll der Vaterschaftsurlaub über die EO. Die Ständeratskommission wollte dazu nicht Stellung nehmen, bevor die Antwort auf Keller-Sutters Interpellation und die aktuellen Finanzperspektiven der EO vorliegen.

Der EO-Satz spielt auch eine Rolle bei der Reform der Altersvorsorge, die in der Herbstsession vom Ständerat behandelt wird. Eine Senkung des EO-Beitragssatzes könnte die von der SGK beantragte Erhöhung der AHV-Beiträge teilweise kompensieren. Eine spürbare Entlastung steht nun aber frühestens 2021 in Aussicht.

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