Der Bundesrat hat am Mittwoch eine erste Diskussion zur Ventilklausel geführt, mit der die Schweiz die Zuwanderung aus der EU mittels Kontingenten beschränken kann. Er hat jedoch noch nicht entschieden, ob er die Ventilklausel anruft.
Dies sei so vorgesehen gewesen, sagte Bundesratssprecher André Simonazzi vor den Medien in Bern. Der Bundesrat habe geplant, eine erste Diskussion zu führen und später zu entscheiden. Er warte auf die neuesten Zahlen zur Zuwanderung. Diese bildeten allerdings nur ein Element für den Entscheid. Auch politische Aspekte würden berücksichtigt.
Entscheiden will der Bundesrat laut Simonazzi an einer der nächsten Sitzungen. Kommende Woche trifft sich der Bundesrat wegen der Sondersession des Nationalrates am Dienstagabend statt wie üblich am Mittwoch zu seiner Sitzung. Entscheide aus dieser Sitzung will er indes am Mittwoch bekannt geben. Übernächste Woche hält der Bundesrat seine Sitzung «extra muros» im Kanton Waadt ab.
Zwei Entscheide
Zum einen hat der Bundesrat zu entscheiden, ob für Bürger aus den neuen osteuropäischen EU-Mitgliedstaaten weiterhin Kontingente gelten: Für die so genannten EU-8-Staaten hatte er die Ventilklausel bereits vor einem Jahr angerufen. Zum anderen geht es um die Frage, ob die Klausel für die EU-17 mit den «alten» EU-Staaten aktiviert wird.
Den Entscheid zu den EU-8 muss der Bundesrat bis Ende April fällen, jenen zu den EU-17 bis Ende Mai. Ob beide Entscheide noch im April fallen, sei am Mittwoch nicht festgelegt worden, sagte Simonazzi auf eine entsprechende Frage.
Umstrittenes Instrument
Die Ventilklausel ist politisch höchst umstritten. Viele bürgerliche Politiker befürworten das Instrument. Die Linke dagegen ist tendenziell der Ansicht, die Klausel nütze nicht viel. Sie fordert stattdessen stärkere flankierende Massnahmen zur Personenfreizügigkeit. Ebenfalls ablehnend äussern sich der Wirtschaftsdachverband economiesuisse und der Arbeitgeberverband.
Die Aussenpolitische Kommission des Ständerates gab keine Empfehlung ab, jene des Nationalrates empfiehlt dem Bundesrat, auf die Ventilklausel zu verzichten. Die Gegnerinnen und Gegner sind der Ansicht, dass eine Anwendung dieses Instruments nicht im aussenpolitischen Interesse der Schweiz sei. Die Befürworter vertreten hingegen die Ansicht, mit der Anwendung des Instruments würden Versprechen an die Bevölkerung umgesetzt.
Als die Schweiz die Klausel vergangenes Jahr für die EU-8 anrief, stiess dies in der EU auf Kritik. In der aktuellen Debatte äussert sich EU-Botschafter Richard Jones zurückhaltend. Er wäre zwar nicht erfreut, doch sei die rechtliche Grundlage gegeben, sollten die Voraussetzungen erfüllt sein, sagte er im Februar.