Der Bundesrat ist damit einverstanden, den Ärztestopp vorerst weiterzuführen. Noch lieber hätte er diese befristete Lösung dauerhaft ins Gesetz geschrieben. Dafür war aber das Parlament nicht zu haben.
Der Nationalrat hat die unbefristete Zulassungsbeschränkung im letzten Dezember abgelehnt. Unter diesem Regime hätten Ärztinnen und Ärzte insbesondere aus der EU nur noch dann in der Schweiz eine Praxis eröffnen können, wenn ein entsprechendes Bedürfnis besteht.
Dieser so genannte Ärztestopp gilt zwar schon seit 2001, allerdings befristet bis Mitte 2016. Damit das Parlament Zeit hat, eine Alternative dazu zu erarbeiten, soll er nun noch einmal um drei Jahre verlängert werden. Die zuständigen Parlamentskommissionen haben einen Gesetzesentwurf erarbeitet und dem Bundesrat zur Stellungnahme unterbreitet.
Dieser bedauert zwar, dass das Parlament die von ihm vorgeschlagene Lösung abgelehnt hat. Die Aufhebung der derzeit geltenden Zulassungsbeschränkung sei jedoch keine Option, heisst es in der am Mittwoch verabschiedeten Stellungnahme. Der Bundesrat befürchtet, dass die Zahl der selbständigen Ärztinnen und Ärzte und damit die Gesundheitskosten sprunghaft ansteigen würden.
Die Arbeiten an einer dauerhaften Lösung sind bereits im Gang. Das Parlament hat den Bundesrat beauftragt, Alternativen zum Zulassungsstopp zu erarbeiten. Zur Diskussion steht beispielsweise die Abstufung der Taxpunktwerte je nach Ärztedichte. Die SVP möchte das Problem mit der Aufhebung des Vertragszwangs lösen.