Der Bundesrat will die Pauschalbesteuerung nicht abschaffen. Er lehnt die Volksinitiative „Schluss mit Steuerprivilegien für Millionäre“ ab. Das Finanzdepartement (EFD) wird nun eine entsprechende Botschaft ausarbeiten.
Der Bundesrat weist darauf hin, dass National- und Ständerat im letzten Herbst die Regeln zur Pauschalbesteuerung verschärft hätten. Die Abschaffung dieser Besteuerung würde von diesem Beschluss abweichen, argumentiert er. Der Bundesrat sieht in den neuen Regeln einen Kompromiss zwischen dem Anliegen der Steuergerechtigkeit und jenem der Standortattraktivität.
Er anerkenne zudem die Bedeutung, welche die Pauschalbesteuerung für die Steuereinnahmen, die Volkswirtschaft und die Standortattraktivität in einigen Kantonen habe, schreibt das Finanzdepartement (EFD) in einer Mitteilung vom Freitag. Aus diesen Gründen wolle der Bundesrat die Initiative zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung empfehlen.
Ungerecht und verfassungswidrig
Die Initiative war am 19. Oktober 2012 eingereicht worden. Sie verlangt, die Aufwandbesteuerung für natürliche Personen zu verbieten. Die steuerliche Bevorzugung von Einzelpersonen sei ungerecht und verfassungswidrig, finden die Initianten. Hinter dem Volksbegehren steht die Alternative Linke (AL). Unterschriften sammelten auch der Schweizerische Gewerkschaftsbund, die Gewerkschaft Unia, die SP und die JUSO.
In fünf Kantonen wurde die Aufwandbesteuerung in den vergangenen Jahren abgeschafft, in vier Kantonen wurde sie verschärft. Als erster Kanton hatte Zürich 2009 diese Besteuerungsart per Volksentscheid abgeschafft. Es folgten Schaffhausen und Appenzell Ausserrhoden, Basel-Landschaft und Basel-Stadt.
Höhere Beträge für Pauschalbesteuerte
In den Kantonen Luzern, St. Gallen, Thurgau und Bern verwarf das Volk zwar entsprechende Initiativen, erhöhte aber die Hürden für die Pauschalbesteuerung.
National- und Ständerat taten dies ebenfalls: Die direkte Bundessteuer und die kantonalen Steuern für Pauschalbesteuerte müssen künftig nach dem Sieben- statt nach dem Fünffachen der Wohnkosten berechnet werden. Bei der direkten Bundessteuer wird ein minimales steuerbares Einkommen von 400’000 Franken gelten. Auch die Kantone müssen einen Mindestbetrag festlegen.
In der Schweiz gibt es über 5000 Pauschalbesteuerte. Bund, Kantonen und Gemeinden brachte die Aufwandbesteuerung im Jahr 2010 insgesamt 668 Millionen Franken Steuereinnahmen ein, wie das EFD schreibt.