Der Bundesrat ist damit einverstanden, das Gentech-Moratorium für eine gewisse Zeit zu verlängern. Ein langfristiges Moratorium lehnt er aber ab: Die Verlängerung soll lediglich dazu dienen, den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen gesetzlich zu regeln.
Ein langfristiges Moratorium könnte rechtlich problematisch sein, schreibt der Bundesrat in seiner am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf eine Motion von Markus Ritter (CVP/SG). Der Motionär will den Bundesrat beauftragen, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit das geltende Moratorium nach Ablauf am 27. November 2013 weiterhin befristet gilt.
Forschungsresultate im Sommer
Der Bundesrat beantragt den Räten, die Motion anzunehmen. Er halte eine angemessene Verlängerung des Moratoriums für gerechtfertigt, schreibt er – sofern dies dem Parlament die Gelegenheit gebe, die Vorschläge aus dem nationalen Forschungsprogramm NFP 59 zu prüfen und das Gesetz mit Regeln über die Koexistenz von gentechnisch veränderten und herkömmlichen Nutzpflanzen zu ergänzen.
Das Forschungsprogramm ist laut Bundesrat inzwischen abgeschlossen. Der Schlussbericht soll im Sommer veröffentlicht werden. Die zuständigen Behörden erarbeiten gegenwärtig einen Entwurf für die gesetzliche Regelung der Koexistenz. Parallel dazu sei zu prüfen, ob es eine Regelung für Gebiete ohne gentechnisch veränderte Pflanzen sowie allfällige Förderungsinstrumente brauche, schreibt der Bundesrat.
Bevölkerung wünscht Wahlfreiheit
Das Moratorium, dem Volk und Stände 2005 zugestimmt hatten, galt bis 2010. In der Folge wurde es um drei Jahre verlängert. Ausschlaggebend für diesen Entscheid war das laufende Forschungsprogramm über Nutzen und Risiken gentechnisch veränderter Pflanzen.
Gemäss einem Zwischenbericht wünscht die Mehrheit der Bevölkerung eine Wahlfreiheit beim Kauf von Produkten. Ein weitere Studie kam zum Schluss, dass die rechtlichen Rahmenbedingen nicht genügen, um die Koexistenz von Pflanzen mit und ohne Gentechnik zu regeln.