Aus Sicht des Bundesrats braucht es für die Förderung und den Schutz von Kindern und Jugendlichen keinen neuen Verfassungsartikel. Er spricht sich gegen den Entwurf einer Nationalratskommission aus, die dem Bund in diesem Bereich mehr Kompetenzen geben wollte.
Heute tragen Bund und Kantone gemäss Artikel 67 der Bundesverfassung den Förderungs- und Schutzbedürfnissen von Kindern und Jugendlichen Rechnung. Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK) wollte hingegen eine «aktive Kinder- und Jugendpolitik» in der Verfassung festschreiben.
Konkret sollte der Bund die Kompetenz erhalten, Mindeststandards festzulegen. Der Bundesrat hingegen sieht keinen «ausgewiesenen Handlungsbedarf», wie es in einer Mitteilung des Departement des Innern (EDI) vom Mittwoch heisst.
Der Bund habe die Kantone in den vergangenen Jahren bei der Weiterentwicklung ihrer Kinder- und Jugendpolitik unterstützt. Ausserdem verwies der Bundesrat auf laufende Jugendschutzprogramme sowie das revidierte Kinder- und Jugendförderungsgesetz, das seit Anfang Jahr in Kraft ist.
Die Wirkung der laufenden Massnahmen lässt sich gemäss Bundesrat erst in einigen Jahren abschätzen. Solange kein ausgewiesener Handlungsbedarf bestehe, solle die Kinder- und Jugendpolitik deshalb weiterhin gemäss den geltenden Verfassungsgrundlagen weiterentwickelt werden.
Mehrheit der Kantone dagegen
Vor dem Bundesrat hatte sich bereits die Mehrheit der Kantone gegen einen neuen Jugendpolitik-Artikel gestellt. In der im Frühjahr durchgeführten Vernehmlassung sprachen sich 15 Kantone dagegen aus, dem Bund in diesem Bereich mehr Kompetenzen zu geben. Die bisherigen Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten hätten sich bewährt.
Geht es nach der Kommission, die den Entwurf ausgearbeitet hat, soll an der bisherigen Kompetenzordnung auch gar nicht gerüttelt werden. Es gehe lediglich darum, dass der Bund in Zukunft koordinierend eingreifen könne.
Die Nationalratskommission will neben dem Schutz und der Förderung neu auch die Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen in Politik und Gesellschaft in die Verfassung aufnehmen. Auch dazu soll der Bund Grundsätze festlegen können.
Initiative aus dem Nationalrat
Der vorgeschlagene Verfassungsartikel geht zurück auf eine parlamentarische Initiative der Nationalrätin Viola Amherd (CVP/VS) aus dem Jahr 2007. Amherd wollte damit eine bessere Handhabe gegen Jugendgewalt erreichen.
Über das Geschäft hat als nächstes der Nationalrat zu entscheiden. Für eine Verfassungsänderung ist auf jeden Fall eine Volksabstimmung nötig.