Die geplante Anpassung des Urheberrechts ans Internetzeitalter stösst auf Widerstand. Der Bundesrat hat am Freitag die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Kenntnis genommen. Über das weitere Vorgehen hat er noch nicht entschieden.
Das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) führe derzeit Abklärungen durch mit dem Ziel, eine breitere Akzeptanz zu erreichen, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung. Bis nächsten Sommer werde es einen Vorschlag für das weitere Vorgehen unterbreiten.
Die Vernehmlassung habe gezeigt, dass eine Modernisierung des Urheberrechtes grundsätzlich begrüsst werde. Die Vorstellungen über den einzuschlagenden Weg gingen indessen stark auseinander. Dies auch in Punkten, in denen sich die Vorlage eng an die Empfehlungen der Arbeitsgruppe zum Urheberrecht AGUR12 anlehne.
In dieser waren Kulturschaffende, Produzenten, Nutzer und Konsumenten vertreten. Die Gruppe wurde im Sommer reaktiviert. Die Erkenntnisse aus den laufenden Gesprächen sollen in den Entscheid über das weitere Vorgehen einfliessen.
8000 Seiten Einwände
Die Vernehmlassungsteilnehmer haben zahlreiche Anpassungen vorgeschlagen. Insgesamt gingen gemäss der Mitteilung rund 1200 Stellungnahmen mit einem Volumen von 8000 Seiten ein. Diese aussergewöhnlich hohen Zahlen zeigten, dass es sich um ein anspruchsvolles Projekt handle, das viele betreffe, schreibt der Bundesrat.
Das Ziel der Revision ist es, die Interessen von Kulturschaffenden besser zu schützen, ohne die Internetnutzer zu kriminalisieren. Die Kulturschaffenden hätten Anspruch darauf, dass sie für ihre Leistung entschädigt würden, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga bei der Präsentation der Vorschläge vor einem Jahr.
Nicht mehrheitsfähig
Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, die Provider in die Pflicht zu nehmen. Das habe sich als «nicht mehrheitsfähig» erwiesen, schreibt er im Vernehmlassungsbericht. Nach dem Vernehmlassungsvorschlag sollten Hosting Provider – also Anbieter von Inhalten – bei Urheberrechtsverletzungen über ihre Server die Inhalte rasch entfernen.
Access Provider – die Internetzugangsanbieter – sollten auf Anweisung der Behörden den Zugang zu bestimmten Seiten sperren müssen. Solche Sperren sollten jedoch nur in offensichtlichen Fällen verfügt werden, also bei Piratenplattformen.
Unwirksam bis unverhältnismässig
Den Rechteinhabern – Musikern oder Filmemachern – gingen die vorgesehenen Massnahmen zu wenig weit, heisst es im Bericht. Anderen wiederum gingen sie zu weit: Auch die Nutzer, die Provider und die Parteien sprachen sich gegen eine solche Regulierung aus. Viele halten die geltende Selbstregulierung für ausreichend und finden Sperrmassnahmen unverhältnismässig.
Die vorgeschlagenen Massnahmen gegen Peer-to-Peer-Netzwerken wie Musiktauschbörsen wurden in der Vernehmlassung ebenfalls abgelehnt. Der Bundesrat wollte es den Kulturschaffenden erleichtern, die Anbieter auf diesen Netzwerken in schweren Fällen zivilrechtlich zu verfolgen, etwa beim Upload eines noch nicht veröffentlichten Films oder Tausender von Musikdateien.
Nutzer identifizieren
Der Musiker oder die Filmemacherin hätte veranlassen können, dass der Acess Provider den Nutzer zweimal auf die Rechtslage und mögliche Folge hinweist. Hätte das nichts genützt, hätte der Rechteinhaber bei einem Zivilgericht beantragen können, dass der Nutzer des Internetanschlusses identifiziert wird.
Das Gericht sollte in der Folge den Kunden verpflichten können, das urheberrechtsverletzende Verhalten zu unterlassen und den Schaden zu ersetzen. Der Bundesrat hatte sich damit für eine ähnliche Regelung entschieden, wie sie in Deutschland gilt.
Begrüsst wurde in der Vernehmlassung die Genehmigung internationaler Abkommen zum besseren Schutz der Schauspieler und für einen verbesserten Zugang von Menschen mit Sehbehinderungen, wie der Bundesrat festhält.