Bundesrat geht gegen Heimatreisen von Flüchtlingen vor

Der Bundesrat schlägt neue Regeln vor, um das Heimatreise-Verbot für Flüchtlinge besser durchsetzen zu können. Er hat am Mittwoch die Vernehmlassung zu einem Paket von Änderungen des Ausländergesetzes eröffnet.

Reisen Flüchtlinge in ihr Herkunftsland, können sie die Flüchtlingseigenschaft verlieren. (Symbolbild) (Bild: sda)

Der Bundesrat schlägt neue Regeln vor, um das Heimatreise-Verbot für Flüchtlinge besser durchsetzen zu können. Er hat am Mittwoch die Vernehmlassung zu einem Paket von Änderungen des Ausländergesetzes eröffnet.

Künftig soll die Vermutung gelten, dass sich Flüchtlinge, die in ihren Heimat- oder Herkunftsstaat gereist sind, freiwillig unter den Schutz dieses Staates gestellt haben. Damit könnte umgehend ein Verfahren zur Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft eingeleitet werden, wie der Bundesrat im Bericht zur Vernehmlassung schreibt.

Bereits heute ist es anerkannten Flüchtlingen nicht erlaubt, in ihren Heimat- oder Herkunftsstaat zu reisen. Werden dennoch solche Reisen unternommen, führt dies zur Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft, wenn sich die betroffene Person dadurch freiwillig wieder unter den Schutz des Herkunftsstaates gestellt hat.

Beweislast umkehren

Gemäss der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist das jedoch nur gegeben, wenn ein Flüchtling mit der Absicht in das Land gereist ist, sich dessen Schutz zu unterstellen, und dieser ihm auch tatsächlich gewährt wurde. Mit den neuen Bestimmungen würde die Beweislast umgekehrt.

Bei begründetem Verdacht auf Missachtung des Heimatreiseverbots könnte das Staatssekretariat für Migration (SEM) zudem auch für andere Staaten als das Herkunftsland ein Reiseverbot vorsehen, insbesondere für Nachbarsaaten des Herkunftsstaats oder Transitstaaten. Reisen von Flüchtlingen waren in den letzten Monaten immer wieder Gegenstand von Diskussionen im Parlament.

Rückkehrhilfe auch ohne Asylgesuch

Eine Neuerung schlägt der Bundesrat für vorläufig aufgenommene Personen vor, die kein Asylgesuch eingereicht haben: Neu sollen auch sie Rückkehrhilfe erhalten, wenn sie freiwillig in ihr Heimatland zurückkehren oder die Schweiz verlassen müssen. Die meisten vorläufig aufgenommenen Personen haben ein Asylgesuch gestellt und deshalb schon heute Zugang zur Rückkehrhilfe.

Mit der Änderung soll hauptsächlich verhindert werden, dass ein Asylgesuch nachträglich und ausschliesslich zur Erlangung der Rückkehrhilfe gestellt wird. Die Rückkehrhilfe hat zum Ziel, die Rückkehr zu fördern und die Wiedereingliederung zu erleichtern.

Schutz von Prostituierten

Eine weitere Änderung betrifft Prostituierte, die bei der Ausübung ihrer Tätigkeit Opfer von Straftaten werden. Sie sollen die Möglichkeit erhalten, für die Dauer des Strafverfahrens eine Aufenthaltsbewilligung und eine Rückkehrhilfe zu beantragen. Damit soll nach der Aufhebung des Cabaret-Tänzerinnen-Statuts der Schutz von Prostituierten verstärkt werden.

Ferner will der Bundesrat die Gesetzesgrundlagen für ein Informationssystem zur Weg- und Ausweisung und der Rückkehrhilfe schaffen.

Regeln zur Spesenpflicht

Bei der geplanten Gesetzesrevision geht es auch um entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und die Vergütung ihrer Auslagen durch den Arbeitgeber. Heute ist die Pflicht des Arbeitgebers, die Spesen zu übernehmen, im Ausländergesetz und im Entsendegesetz nicht explizit geregelt.

Die Einhaltung der Pflicht ist aber Teil der Überprüfung von Lohn- und Arbeitsbedingungen. Allerdings werde die Dauer der Spesentragungspflicht bei langfristigen Entsendungen in der Praxis in Frage gestellt, hält der Bundesrat fest. Deshalb solle nun eine zeitliche Begrenzung vorgesehen werden, wie die Wirtschaft es schon lange fordere.

Vetorecht für den Bund

Mit einer weiteren Anpassung will der Bundesrat sicherstellen, dass das SEM nach einem Grundsatzentscheid des Bundesgerichts seine Aufsichtsfunktion bei der Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen durch die kantonalen Ausländerbehörden weiterhin ausüben kann. Namentlich soll das SEM seine Zustimmung zu einer Aufenthaltsbewilligung auch nach dem Entscheid einer kantonalen Rekursbehörde verweigern können.

Konkretisieren will der Bundesrat zudem die Rolle des SEM bei der qualitativen Überprüfung der Integrationsprozesse zur Ausbildung von Ausländerinnen und Ausländern. Überdies sollen Bestimmungen im Zusammenhang mit den Abkommen von Schengen und Dublin angepasst werden.

Zugang zu Informationssystemen

Schliesslich sollen die nötigen Gesetzesgrundlagen geschaffen werden, damit das Bundesamt für Polizei Zugang zum Informationssystem zur Ausstellung von Reisedokumenten für Ausländerinnen und Ausländer erhält. Eine explizite Gesetzesgrundlage will der Bundesrat auch für den Zugriff auf bestimmte Flugpassagierdaten durch das fedpol und den Nachrichtendienst des Bundes schaffen.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 13. Oktober. Diese Revision des Ausländergesetzes erfolgt unabhängig von den laufenden Revisionen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative.

Nächster Artikel