Angestellte von Bergbahnen können ab Mai in der Hochsaison bis zu 15 Stunden pro Schicht arbeiten. Ohne Pause sind neu fünfeinhalb statt fünf Stunden am Stück zulässig, wenn das Personal einverstanden ist. Beides zusammen geht aber nicht.
Diese Änderungen des Arbeitszeitgesetzes hat der Bundesrat am Freitag gutgeheissen und in Kraft gesetzt. Die längeren zulässigen Arbeitszeiten gelten damit ab der Sommersaison.
Wie die Landesregierung mitteilte, wurden die Neuerungen in einer paritätischen Arbeitszeitkommission der Sozialpartner einstimmig gutgeheissen. Die Änderungen würden sowohl den Interessen der Bergbahnen als auch dem Gesundheitsschutz der Angestellten sowie der Sicherheit Rechnung tragen.
Bei den Bergbahnen gibt es saisonbedingt starke Schwankungen bei der Arbeitsbelastung. Wetterbedingungen können das noch verstärken. Die Arbeitgeber verlangten darum eine Lockerung der Arbeitszeitvorschriften.