Der Bundesrat hat am Mittwoch den Staatsvertrag mit Deutschland im Fluglärmstreit gutgeheissen. Gleichzeitig hat er Verkehrsministerin Doris Leuthard ermächtigt, das Abkommen zu unterzeichnen.
Die Unterzeichnung sei für September geplant, teilte das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) mit. Anfang Juli hatten sich die Verhandlungesdelegationen der Schweiz und Deutschlands nach jahrelangem Seilziehen auf den Inhalt des Abkommens geeinigt.
Für die Schweiz bedeutet der Vertrag mehr Fluglärm: Anflüge am Abend sollen künftig drei Stunden früher als heute über Schweizer Gebiet geführt werden dürfen, nämlich bereits ab 18 Uhr.
Im Gegenzug verzichtet Deutschland auf eine zahlenmässige Begrenzung für Anflüge auf den Flughafen Zürich über deutsches Gebiet. Zudem können Flugzeuge werktags bereits eine halbe Stunde früher als heute Zürich über Süddeutschland anfliegen, nämlich bereits um 6.30 Uhr.
Leuthard: Fairer Vertrag
Wie die Lasten in der Schweiz verteilt werden sollen, ist noch offen. Bis 2020 müssen laut Verkehrsministerin Doris Leuthard rund 20’000 Anflüge umgelagert werden. Ein Drittel der An- und Abflüge soll dann über der Schweiz stattfinden.
Als mögliche Option in der Vereinbarung enthalten ist der umstrittene gekröpfte Nordanflug. Dabei fliegen die Flugzeuge beim Anflug nach Zürich entlang des Rheins auf Schweizer Gebiet, bevor sie in die Anflugschneise eindrehen.
Leuthard zeigte sich im Juli mit dem Verhandlungsresultat „mittel zufrieden“. Es handle sich um einen fairen Vertrag, beide Seiten seien an die Grenzen ihrer Kompromissbereitschaft gegangen. Damit der Vertrag in Kraft treten kann, müssen ihn die eidgenössischen Räte und der deutsche Bundestag ratifizieren.