Die Bundesanwaltschaft kann im Zusammenhang mit der US-Geheimdienstaffäre wegen Spionage in der Schweiz ermitteln. Der Bundesrat gab am Freitag sein Einverständnis.
Die Bundesanwaltschaft hatte vergangene Woche ein Strafverfahren gegen Unbekannt eröffnet. Es bestehe ein begründeter Anfangsverdacht für verbotene Handlungen für einen fremden Staat, hielt sie fest. Weitere Angaben machte sie nicht. Sie präzisierte auch nicht, welche Geheimdienste im Fokus stehen.
Eröffnet wurde ein Strafverfahren wegen verbotener Handlungen für einen fremden Staat nach Artikel 271 des Strafgesetzbuches. Damit die Bundesanwaltschaft in einem solchen Fall ermitteln kann, braucht sie die Ermächtigung des Bundesrates. Ein entsprechendes Gesuch hatte sie dem Bundesrat vor einer Woche zugestellt.
Keine Gründe dagegen
Am Freitag befasste sich der Bundesrat nun damit, wie Sprecher André Simonazzi auf eine Frage vor den Medien sagte. Der Bundesrat habe das Anliegen der Bundesanwaltschaft gutgeheissen. Es habe nichts dagegen gesprochen.
Im Zuge der Enthüllungen des früheren US-Geheimdienstmitarbeiters Edward Snowden gerieten Tätigkeiten von US-Geheimdiensten auch in der Schweiz ins Visier der Behörden. Der Bundesrat hat sich schon mehrfach mit der Geheimdienstaffäre befasst. Ob er Massnahmen gegen Spionage auf Schweizer Boden ergreifen will, hat er jedoch noch nicht entschieden.
Massnahmen werden geprüft
Er habe die betroffenen Departemente beauftragt, die Abklärungen und die Prüfung möglicher Massnahmen zu vertiefen, bevor er definitive Entscheide treffen werde, teilte der Bundesrat im November mit.
Weiter hielt er fest, er gehe davon aus, dass die Schweiz von den nachrichtendienstlichen Aktivitäten fremder Länder nicht verschont bleibe. Und er bekräftigte, dass er jede derartige Aktivität, mit der Schweizer Gesetze verletzt würden, entschieden verurteile – unabhängig davon, wer diese Verletzungen begehe.
Nach den ersten Enthüllungen von Edward Snowden zu den Abhöraktionen und Spionagetätigkeiten des US-Nachrichtendienstes NSA hatten die Nachrichtendienste des Bundes und der diplomatische Dienst des Aussendepartements im Sommer von den Partnerstellen in den USA Auskünfte verlangt. Die Vereinigten Staaten antworteten auf diplomatischen Weg, dass sie die Schweizer Gesetze respektierten.