Bundesrat hält an Fanzug-Pflicht fest

Der Bundesrat will, dass Sportfans künftig dazu verpflichtet werden können, in Extrazügen an Sportveranstaltungen zu reisen. Trotz Kritik von Vereinen und Fan-Organisationen hält er an dieser Lockerung der Transportpflicht fest.

Auch nach dem Ja der Regierungen von Basel-Stadt und Baselland ist der Zug für die Gegner des Hooligan-Konkordats noch immer nicht abgefahren. In der Region können sie ihre Hoffnungen aufs Parlament setzen. Aber nur hier. (Bild: Keystone)

Der Bundesrat will, dass Sportfans künftig dazu verpflichtet werden können, in Extrazügen an Sportveranstaltungen zu reisen. Trotz Kritik von Vereinen und Fan-Organisationen hält er an dieser Lockerung der Transportpflicht fest.

Transportunternehmen sollen nach dem Willen des Bundesrats künftig die Beförderung von Sportfans einschränken oder verweigern können, wenn gleichzeitig Extrazüge oder Extrabusse zur Verfügung stehen. Dies teilte das Bundesamt für Verkehr am Mittwoch mit. Den definitiven Entscheid wird das Parlament fällen.

Den Entwurf für diese Gesetzesrevision hatte der Bundesrat bereits im letzten Jahr ausgearbeitet. Fan-Organisationen und auch der Schweizerische Fussballverband (SFV) übten in der Vernehmlassung scharfe Kritik an den Plänen. 

So wurde etwa moniert, dass nur schwer unterschieden werden könne, wer zu einem Fan-Lager gehöre und wer als normaler Reisender unterwegs sei. Ausserdem würden die eigenen Anstrengungen, die Situation zu verbessern, ausser Acht gelassen. Auch sind die Bestimmungen nicht auf einzelne Sportarten beschränkt, sondern gelten für alle, was Swissolympic kritisiert. «Dadurch wären auch konfliktpotentialfreie Sportarten von Einschränkungen betroffen.» Konkret stellt sich dabei die Frage, ob ein Turnverein für seine Fans unter Umständen die Reise organisieren müsste – und für allfällige Schäden haftet.

Vereine sollen für Schäden auch in Regelzügen haften

Zur Haftungsfrage und auch zur Preisgestaltung liessen sich verschiedene Kantone, Vereine und Verbände vernehmen. Konkret ging es darum, ob die Preise für einen Extrazug tiefer oder höher für den Regelverkehr sein sollen. Die Vereine sollen gemäss Gesetzestext die gecharterten Züge unter «angemessenen Bedingungen namentlich bezüglich Haftung, Fahrpreis, Platzangebot, Abfahrts- und Zielort sowie Abfahrtszeiten» anbieten. In den Erläuterungen dazu heisst es gemäss SFV, dass «ein Klub gegenüber den Fans nicht höhere Tarife verlangen darf als im Regelverkehr». Der Fussballverband kritisiert dies, weil das Gesetz damit «in grundsatzwidriger Weise in die Vertragsfreiheit eingreift».

Wenn kein Charterzug angeboten wird, sollen die Vereine für Schäden haften – «wenn er nachweist, dass er alle nach den Umständen gebotene Sorgfalt angewendet hat, um Schäden dieser Art zu verhüten». Wie er dies tun soll und, dass der Beweis nur schwer zu erbringen wird ebenso kritisiert in der Vernehmlassung.

Bundesrat ist dennoch überzeugt

Die Zweifel an der Umsetzbarkeit hat der Bundesrat zur Kenntnis genommen. Trotzdem sei man überzeugt, dass die Vorlage zusammen mit dem Hooligan-Konkordat der Kantone die gewünschte Wirkung entfalten werde. In jenen Kantonen, die diesem Konkordat beigetreten sind, brauchen Fussball- und Eishockeymatches der obersten Spielklasse künftig eine Bewilligung.

Aber selbst zwischen Konkordat und Gesetzestext entsteht gemäss SFV ein Kompetenzenkonflikt: «Laut Konkordatstext bestimmt die zuständige Behörde die Art und Weise der Kontrollen vor dem Besteigen von Fantransporten, im vorgeschlagenen Artikel aber der Chartervertrag oder der Vertrag über das Kombiticket.» Das bedeutete, dass «der vorgeschlagene Absatz 5 von Artikel 12a des neuen Gesetzes gleich zwei Artikel des Konkordates formell aufhöbe.

Aarau verzichtet auf Fanreise – wegen Auflagen

Wie sich das Konkordat und die damit verbundene Bewilligungspflicht und Auflagen auswirken können, bekamen die Fans des FC Aarau unlängst zu spüren: Vor dem Spiel zwischen dem 1.-Ligisten Neuchâtel Xamax und dem FC Aarau in der ersten Hauptrunde des Schweizer Cup schrieb die Neuenburger Polizei vor, dass die Anreise der FCA nur mit Bus zu erfolgen habe. Weiter wurde bestimmt, dass eine Ausweispflicht für alle Reisenden des Fanbusses bestehe, dass niemand zwischen Aarau und Neuchâtel aussteigen dürfe, verlangte eine Polizeieskorte für den Bus – und natürlich die sofortige Rückreise ohne Zwischenhalt nach dem Spiel.

Die Folge war, wie der FC Aarau am Freitag vor dem Spiel mitteilte, dass es aufgrund der Auflagen gar keine offizielle Fanreise geben wird.

Mehr zum Hooligan-Konkordat in unserem Dossier: Fanverhalten.

Nächster Artikel