Wer eine alte Waffe besitzt, soll dies melden müssen. Der Bundesrat hält an der Pflicht zur Nachregistrierung aller Waffen fest. Er hat am Freitag die Botschaft dazu verabschiedet. Einige Bestimmungen passte der Bundesrat nach der Vernehmlassung allerdings an.
Die kantonalen Waffenbüros sollen nicht verpflichtet werden zu prüfen, ob die Person, die eine Waffe nachregistrieren lässt, die Voraussetzungen zum Besitz von Waffen erfüllt. Ausserdem will der Bundesrat die Frist für die Nachregistrierung von einem Jahr auf zwei Jahre verlängern.
Schliesslich sollen sich Waffenbesitzer beim zuständigen kantonalen Waffenbüro erkundigen können, ob die betreffende Waffe allenfalls bereits in einem kantonalen Informationssystem registriert ist.
Aufwand reduzieren
Er erachte die Nachregistrierung aller Feuerwaffen weiterhin für sinnvoll, schreibt der Bundesrat in seiner Botschaft ans Parlament. Mit seinem neuen Vorschlag trage er aber der Kritik der Kantone hinsichtlich des zu erwartenden Aufwands Rechnung.
Der bessere Schutz vor Waffengewalt geht auf eine Reihe von Forderungen aus dem Parlament zurück. Dabei ging es um den besseren Informationsaustausch zwischen Behörden der Kantone und des Bundes sowie der Armee, welchen der Bundesrat nun ebenfalls regelt.
Entscheid hängig
Über die Forderung zur Nachregistrierung haben die Räte noch nicht abschliessend entschieden. Der Nationalrat stimmte der Nachregistrierung in der Herbstession knapp zu. Am Tag nach dem Entscheid kam er darauf zurück, weil Jakob Büchler (CVP/SG), Präsident des kantonalen Schützenverbandes von St. Gallen, eine juristische Unsicherheit geltend machte. In der Wintersession hätte erneut der Nationalrat erneut entscheiden sollen, doch kam es wegen Zeitmangels nicht dazu
Heute sind in der Schweiz nur jene Waffen in den kantonalen Waffenregistern eingetragen, die nach dem 12. Dezember 2008 gekauft wurden. Wie viele ältere Waffen es gibt, ist unbekannt. Der Bundesrat schätzt, dass es etwa zwei Millionen sind.