Es bleibt dabei: Der Schweizer Nachrichtendienst soll Kompetenzen zur präventiven Überwachung erhalten. Der Bundesrat hat am Mittwoch beschlossen, beim neuen Nachrichtendienstgesetz an seinen Vorschlägen festzuhalten. In einzelnen Punkten soll es Anpassungen geben.
Der Bundesrat sehe nach der Vernehmlassung die grundsätzliche Stossrichtung des Nachrichtendienstgesetzes bestätigt, schreibt das Verteidigungsdepartement (VBS), das nun die Botschaft zuhanden des Parlaments ausarbeiten wird.
Laut einer VBS-Sprecherin soll die Botschaft bis Ende Jahr vorliegen. In welchen Punkten Änderungen vorgesehen sind, gab das Departement nicht bekannt. Es gehe darum, ein Gleichgewicht zwischen Sicherheit und Schutz der Privatsphäre zu finden, hiess es.
Gesetzliche Grundlage für Wanzen
Nach dem Willen des Bundesrates soll der Nachrichtendienst künftig in bestimmten Fällen präventiv Telefongespräche abhören, private Räume verwanzen oder in Computer eindringen dürfen. Erlaubt wären solche Massnahmen im Kampf gegen Terrorismus, Proliferation, Spionage sowie zum Schutz kritischer Infrastrukturen.
Das Bundesverwaltungsgericht und der Chef des Verteidigungsdepartements müssten die Massnahmen genehmigen. Das Gesetz soll auch die Kabelaufklärung regeln, damit der Nachrichtendienst Signale aus Leitungsnetzen erfassen kann.
Wind hat gedreht
Die Vorschläge des Bundesrates für mehr Überwachungsmöglichkeiten kommen zu einer Zeit, in der weltweit über die Überwachungstätigkeiten des US-Geheimdienstes NSA diskutiert wird. In der Vernehmlassung sind sie dennoch mehrheitlich auf Zustimmung gestossen.
Vor rund vier Jahren war der Bundesrat mit ähnlichen Vorschlägen im Parlament noch gescheitert. Damals ging der Mehrheit der geplante «Lauschangriff» zu weit. Inzwischen halten viele die Gesetzesänderungen für nötig.
Zeitgemässes Gesetz
Die meisten Parteien sind der Ansicht, dass der Staat griffige Instrumente braucht, um sich und seine Bevölkerung zu schützen. Aus Sicht der SVP wird mit den Vorschlägen des Bundesrates das Gleichgewicht zwischen Sicherheit und dem Schutz unbescholtener Bürgerinnen und Bürger vor Bespitzelung gewahrt.
Die SP sprach in der Vernehmlassung von einer «zeitgemässen gesetzlichen Grundlage». Der Nachrichtendienst dürfe allerdings nur unter der Voraussetzung zusätzliche Kompetenzen erhalten, dass er sich in einem starken rechtsstaatlichen und politischen Rahmen bewege und der Grundrechtsschutz gewährleistet sei.
Auf Ablehnung stiess das Gesetz bei den Grünen. Sie verwiesen auf die Grundrechte und «Überwachungsexzesse» der USA.