Der Bundesrat will das mehr als hundert Jahre alte Erbrecht modernisieren. Angesichts der veränderten Formen von Familie und Partnerschaft soll der Erblasser freier über sein Vermögen verfügen können.
Heute haben Kinder, Ehegatten oder eingetragene Partner sowie die Eltern einen gesetzlich geschützten Anspruch auf einen Anteil am Erbe. Ein Erblasser, der Kinder hinterlässt, kann beispielsweise nur ein Viertel seines Vermögens frei vererben. Bei einem überlebenden Ehegatten ist es die Hälfte.
Diese Pflichtteile will der Bundesrat verkleinern. In einer Vernehmlassungsvorlage schlug er vor, dass Kindern vom gesetzlichen Erbteil nur noch die Hälfte als Pflichtteil zustehen soll. Der Anspruch der Ehepartner soll auf einen Viertel reduziert, jener der Eltern ganz gestrichen werden.
Dadurch könnte ein Erblasser über einen grösseren Teil seines Vermögens verfügen und beispielsweise den Konkubinatspartner oder Stiefkinder stärker begünstigen. Die Reduktion der Pflichtteile soll auch die Unternehmensnachfolge erleichtern, da ein grösserer Teil des Vermögens einem einzigen Nachkommen hinterlassen werden kann.
Skepsis gegen kleinere Pflichtteile
Wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte, sind diese Vorschläge in der Vernehmlassung grundsätzlich gut angekommen. Umstritten ist jedoch die Verkleinerung des Pflichtteils des überlebenden Ehegatten. Die Gegner, zu denen die SVP und Pro Familia gehören, befürchten etwa, dass die wirtschaftlich schwächere Person dadurch in die Armut getrieben werden könnte.
Widerstand gibt es auch gegen die Streichung des Pflichtteils der Eltern. Der Bundesrat will die beiden Punkte daher noch einmal kritisch prüfen, wie er in einer Mitteilung schreibt. Das gleiche gilt für das so genannte Unterhaltsvermächtnis, das er vorgeschlagen hat. Mit diesem sollen unter bestimmten Voraussetzungen der faktische Lebenspartner oder die Stiefkinder begünstigt werden können.
Während der Bundesrat in Sachen Pflichtteile die Stossrichtung beibehält, will er die eher technischen Vorschläge in eine separate Vorlage auslagern. Es handelt sich dabei etwa um das Nottestament, das künftig auch mit dem Smartphone aufgezeichnet werden kann, um Vorschriften zur Herabsetzung oder das Informationsrecht der Erben.
Daran habe es teilweise detaillierte Kritik gegeben, schreibt der Bundesrat. Zudem seien zahlreiche Vorschläge eingegangen, die im Vorentwurf noch nicht enthalten waren. Der Bundesrat fasst daher eine Botschaft zu den technischen Punkten erst für 2019 ins Auge. Jene zur Verkleinerung der Pflichtteile soll noch im Lauf dieses Jahres vorliegen.