Der Bundesrat setzt sich für eine Reform des Dublin-Systems ein: Die Asylsuchenden sollen proportional verteilt und die Asylstandards angeglichen werden. Asylzentren in Nordafrika hält der Bundesrat dagegen nicht für realistisch.
Die Forderung wird immer wieder laut: Asylgesuche sollen bereits in Nordafrika erfasst werden. Die Schutzbedürftigen würden anschliessend auf die EU-Staaten verteilt. Die Befürworter eines solchen Systems glauben, dass so das Schlepperwesen geschwächt werden könnte und weniger Menschen ihr Leben bei der Überquerung des Mittelmeers verlieren würden.
Der Bundesrat hält ein solches System aber derzeit für kaum umsetzbar, wie er in einem am Freitag veröffentlichten Bericht schreibt. Aufgrund der instabilen Situation in vielen Staaten im Norden Afrikas scheine es auf absehbare Zeit nicht möglich, entsprechende Vereinbarungen zu treffen, hält er fest. Mehrere Staaten Nordafrikas seien heute nicht einmal bereit, ihre eigenen Landsleute zurückzunehmen.
Möglicher Pull-Effekt
Der Bundesrat warnt ausserdem vor einem Pull-Effekt: Ein solches System könnte zur Folge haben, dass eine grosse Anzahl Menschen in das betreffende Land reisten, um eine Chance auf eine Neuansiedlung in Europa zu erhalten. Überdies stellten sich viele rechtliche Fragen. So sei unklar, welches Recht in den Zentren gälte.
Weiter weist der Bundesrat darauf hin, dass die teilnehmenden Staaten die Kompetenz abgeben würden, über Asylgesuche selbst zu entscheiden, wenn der Schutzstatus in den Zentren erteilt würde. Das wäre nicht mit der Unabhängigkeit der Schweiz in Bezug auf die Ausgestaltung ihres Asylwesens vereinbar.
Trotzdem Überfahrten
Aus Sicht des Bundesrates würde das System auch die Boote auf dem Mittelmeer nicht zum Verschwinden bringen. Es müsse davon ausgegangen werden, dass viele abgewiesene Asylsuchende trotzdem versuchen würden, in den Dublin-Raum einzureisen, heisst es im Bericht. Somit bliebe das Problem der irregulären Grenzübertritte.
Nicht in Frage kommt für den Bundesrat auch das australische Modell. Dieses stehe in Widerspruch mit dem Völkerrecht, schreibt er. In Australien werden Schutzsuchende, die mit Booten die Küste erreichen wollen, beispielsweise direkt nach Indonesien zurückgeführt. Jenen, welche die Küste erreichen, wird die Einreise verwehrt. Sie werden auf Inseln gebracht, in Auffanglager mit prekären Bedingungen.
Angleichung der Standards
Eine Reform des Dublin-Systems erachtet der Bundesrat aber als unabdingbar. Er setzt sich auf EU-Ebene dafür ein, die Unterschiede bei den Aufnahmebedingungen und Anerkennungsquoten zu verringern. Damit würde der Anreiz zur Migration innerhalb des Dublin-Raums vermindert. Heute sind die Unterschiede gross. So variierte die Anerkennungsquote für Personen aus Irak in den Dublin-Staaten im Jahr 2015 zwischen 21 und 98 Prozent und für Personen aus Afghanistan zwischen 14 und 96 Prozent.
Zudem setzt sich der Bundesrat weiterhin für die Einführung eines europäischen Verteilschlüssels und somit für eine ausgewogenere Verteilung der Asylsuchenden unter den Dublin-Staaten ein. Allerdings gibt es diesbezüglich kaum Fortschritte. Es müsse davon ausgegangen werden, dass die Einführung eines ständigen Verteilschlüssels weiterhin auf politischen Widerstand stosse, räumt der Bundesrat ein.
Verteilschlüssel für Krisensituationen
Kurzfristig realistischer ist gemäss dem Bericht ein Verteilschlüssel, der lediglich in Krisensituationen Anwendung findet und während begrenzter Zeit gilt. Aktuell sei jedoch nicht absehbar, wie zügig der entsprechende Vorschlag der Europäischen Kommission auf EU-Ebene weiter bearbeitet werde, schreibt der Bundesrat.
Während der laufenden Reformdiskussionen hält er es für wichtig, dass die geltenden Dublin-Regeln eingehalten werden. Die Schweiz war im Jahr 2015 und wohl auch 2016 das Land, das am meisten Dublin-Überstellungen durchführte. 2016 wurden in der Schweiz für 13,8 Prozent der Asylgesuche in Dublin-Verfahren mit anschliessender Überstellung durchgeführt.
Schweiz wendet Regeln an
Gemäss den heutigen Regeln sind die Staaten an den Schengen-Aussengrenzen nicht nur für die Registrierung der Schutzsuchenden, sondern auch für die Durchführung der Asylverfahren zuständig. Würden alle Staate die Kriterien konsequent anwenden, wären Italien und Griechenland für viel mehr Asylgesuche zuständig als Staaten im Innern Dublin-Raumes.
In den vergangenen Jahre verzeichneten die Staaten an der Peripherie aber gerade nicht die meisten Gesuche. Erstens seien Personen nicht konsequent erfasst worden, und zweitens hätten Staaten im Innern nicht alle Asylsuchenden an die zuständigen Staaten überstellt, schreibt der Bundesrat. Inzwischen würden in Italien aber praktisch alle Personen registriert, die Zusammenarbeit habe sich verbessert.
Den Bericht hatte der Nationalrat bestellt. Er nahm ein Postulat von Gerhard Pfister (CVP/ZG) an.