Bundesrat hält nichts von Steuerentlastung für Einspeisevergütungen

Der Bundesrat ist gegen eine steuerliche Entlastung der Einkünfte aus Einspeisevergütungen (KEV) zur Förderung von erneuerbaren Energien. Eine Entlastung hätte auf die Effizienz der Förderung kaum Auswirkungen und würde steuerliche Grundprinzipien verletzen.

In den letzten Jahren gingen mehr als zwei Drittel der KEV-Fördermittel an private Firmen. Im Bild: Silizium-Solarzellen der Gesellschaft Mont Soleil im Berner Jura bei St. Imier. (Archiv) (Bild: sda)

Der Bundesrat ist gegen eine steuerliche Entlastung der Einkünfte aus Einspeisevergütungen (KEV) zur Förderung von erneuerbaren Energien. Eine Entlastung hätte auf die Effizienz der Förderung kaum Auswirkungen und würde steuerliche Grundprinzipien verletzen.

Zu diesem Schluss kommt ein Bericht, den der Bundesrat am Mittwoch gutgeheissen hat. Mit diesem wird ein Postulat von Bauernverbandsdirektor und Nationalrat Jacques Bourgeois (FDP/FR) aus dem Jahr 2011 erfüllt.

Einspeisevergütungen sind gemäss geltendem Recht als Einkommen zu versteuern. Eine komplette Steuerbefreiung der Einkünfte aus der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) hätte nebst der Verletzung steuerlicher Grundprinzipien auch weniger Steuereinnahmen für die öffentliche Hand zur Folge, heisst es im Bericht. Ausserdem würde sie hohe administrative Kosten verursachen.

Zwei Drittel sind Firmen

Für den Bericht wurden bei einer Stichprobe von zwölf KEV-Projekten die Finanzströme und Steuereffekte der Einspeisevergütung untersucht sowie die Wirtschaftlichkeit der Projekte. Analysiert wurden je drei Kleinwasserkraftwerke sowie Windkraft, Biomasse- und Photovoltaik-Anlagen.

Die Analyse ergab, dass in den letzten drei Jahren mehr als zwei Drittel der KEV-Fördermittel an private Firmen gingen. Den Rest teilten sich natürliche Personen und öffentlich-rechtliche Organisationen.

Die Stichprobe sei nicht repräsentativ und lasse daher keine allgemeingültigen Aussagen zur Wirtschaftlichkeit ableiten, heisst es in der Medienmitteilung weiter. Dennoch zeige die Auswertung interessante Ergebnisse.

Die Bandbreite der Rentabilität der 12 untersuchten Anlagen liegt demnach zwischen -1.2 und 8.3 Prozent. Die Amortisationszeiten lägen damit zwischen 11 und 40 Jahren. Es gebe also keine Anzeichen für «systematische übermässige Gewinne oder Verluste».

Eine Gewinn- oder Einkommensteuerbefreiung der KEV-Vergütungen würde zwar den Netzzuschlagsfonds entlasten – für das Jahr 2014 rund 35 bis 55 Millionen Franken pro Jahr. In gleichem finanziellem Ausmass würden beim Bund, den Kantonen und Gemeinden jedoch Mindereinnahmen entstehen, heisst es im Bericht.

Energiestrategie

Nicht berücksichtigt wurden die Neuerungen, mit denen das bestehende System zur Förderung erneuerbarer Energien im Rahmen der Energiestrategie 2050 weiterentwickelt werden soll. Das erste Massnahmenpaket dazu wurde in der vergangenen Herbstsession verabschiedet.

Dazu gehört etwa, dass die Betreiber der Anlagen den Strom künftig grundsätzlich selber am Markt absetzen müssen. Zum Erlös aus dem Stromverkauf erhalten sie jedoch eine technologiespezifische Einspeiseprämie, mit welcher der ökologische Mehrwert abgeglichen wird.

Weiter sind kostenorientierte statt kostendeckende Vergütungssätze sowie die Verkürzung der Vergütungsdauer vorgesehen. Zudem sollen vermehrt einmalige Investitionsbeiträge statt Einspeisevergütungen ausbezahlt werden, etwa bei grossen Photovoltaik-Anlagen.

Mit diesen Massnahmen sollen die Zubauziele kostengünstiger erreicht werden und die Warteliste kontinuierlich abgebaut werden. Das gesamte Fördersystem soll zudem zeitlich befristet werden.

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