Seit über 50 Jahren ist der Verkauf von Alkohol auf Autobahnraststätten verboten. Nun soll das Verbot fallen – mit dem Segen des Bundesrats. Die Beratungsstelle für Unfallverhütung schlägt Alarm.
Die Verkehrskommission des Nationalrats will den Verkauf von Alkohol auf Autobahnraststätten erlauben. Der Bundesrat ist einverstanden damit. Die Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) schlägt Alarm.
In einer Mitteilung vom Donnerstag warnt sie vor einem erhöhten Unfallrisiko auf Autobahnen. Dank des Verbots, auf Autobahnraststätten Alkohol zu verkaufen und auszuschenken, seien diese heute relativ sicher, schreibt die bfu. Sie empfiehlt daher dringend, das Verbot aufrecht zu erhalten.
Die Beratungsstelle kann ihre Befürchtungen mit Zahlen untermauern: Bei 13 Prozent aller schweren Autobahnunfälle sei Alkohol um Spiel, schreibt sie. Ein Drittel aller Geisterfahrten geschehe wegen Alkohol. Laut bfu belegen Studien auch ganz direkt, dass eine grössere Dichte von Ausschankstellen zu mehr Alkoholkonsum und damit zu mehr Unfällen führten.
Sicherheitsbedenken haben das Parlament bisher davon abgehalten, das seit über 50 Jahren geltende Verbot aufzuheben. Im letzten April nun reichte die Verkehrskommission des Nationalrats (KVF) eine Motion ein mit dem Ziel, den Verkauf und Ausschank von Alkohol auf Autobahnraststätten zu erlauben. Die Abstimmung fiel mit 19 zu 5 Stimmen aus.
«Scheinsicherheit»
Einer der Urheber der Motion ist der Solothurner FDP-Nationalrat Kurt Fluri. Seiner Ansicht nach bringt das Verbot nur «Scheinsicherheit». An jeder Autobahnauffahrt gebe es Restaurants, wo Alkohol ausgeschenkt werde, erklärte er auf Anfrage.
Entscheidend sei das Verhalten der Automobilisten. Das hänge nicht davon ab, ob man nun vor oder auf der Autobahn ein Glas nehmen könne. Zudem sässen in vielen Autos Passagiere, die ohne Risiko Alkohol konsumieren könnten.
Für Fluri und die Mehrheit der Kommission wiegt die Wettbewerbsfreiheit daher schwerer. Tankstellenshops, welche direkt an einer Autobahnausfahrt lägen, dürften Alkohol verkaufen. Ihnen gegenüber würden Shops und Restaurants auf Autobahnraststätten stark benachteiligt, heisst es in der Begründung der Motion.
Der Bundesrat schliesst sich den Argumenten der Kommission an. Ohne Begründung beantragte er am Donnerstag, deren Motion anzunehmen. Diese geht nun an den Nationalrat.