Bundesrat hebt Sperre zu Apartheid-Akten auf

Die Akten über die Beziehungen zwischen der Schweiz und Südafrika zu Zeiten des Apartheid-Regimes sind nicht länger gesperrt. Der Bundesrat hat am Freitag beschlossen, die Archivsperre aufzuheben. Allerdings ist der Inhalt der Akten grösstenteils bekannt.

Südafrikas Premier P. W. Botha trifft am 31. Mai 1984 in Bern ein (Bild: sda)

Die Akten über die Beziehungen zwischen der Schweiz und Südafrika zu Zeiten des Apartheid-Regimes sind nicht länger gesperrt. Der Bundesrat hat am Freitag beschlossen, die Archivsperre aufzuheben. Allerdings ist der Inhalt der Akten grösstenteils bekannt.

«Wenn man die Wahrheit über die Verstrickungen der Schweizer Wirtschaft mit Südafrika erfahren möchte, müssten Privatarchive geöffnet werden», sagte der Historiker Peter Hug auf Anfrage. Er untersuchte für das Nationale Forschungsprogramm «Beziehungen Schweiz – Südafrika» (NFP 42+) unter anderem die militärischen, rüstungsindustriellen und nukleartechnischen Beziehungen zwischen der Schweiz und dem Land am Kap.

Die Forscherinnen und Forscher des NFP 42+ kamen 2005 nach mehrjährigen Recherchen zum Schluss, dass die Schweiz während des Kalten Krieges in Südafrika ein Bollwerk gegen den Kommunismus sah. Sie unterstützte die Wehrkraft des Apartheidregimes – inklusive dessen Atomwaffenprogramm, wie Hug in seiner Studie festhielt

Wegen der Aktensperre in der Schweiz recherchierte er auch in Südafrika und erstritt sich dort Zugang zu staatlichen und privaten Archiven. Da die Forschungsarbeiten aber ein Jahr vor der schweizerischen Aktensperre 2003 begonnen hatten, war ein Teil der Inhalte bereits bekannt. Hug warnt denn heute auch davor, den Wert der Quellen zu überschätzen.

Mit der Archivöffnung würden nun Behördenakten zugänglich – etwa Kapitalexportakten, erklärte Hug. Doch über den Verwendungszweck der Gelder etwa, gäben diese Akten keine Auskunft. Dafür müssten private Archive zugänglich werden.

Umfangreiche Abklärungen

Der (heutige) Beschluss des Bundesrates erfolgte gestützt auf umfangreiche Abklärungen einer interdepartementalen Arbeitsgruppe unter der Leitung des Eidgenössischen Finanzdepartements und mit Vertretern der Schweizerischen Nationalbank, wie das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) am Freitag mitteilte.

Im Jahr 2003 hatte der Bundesrat den Zugang zu diesen Akten im Bundesarchiv eingeschränkt. Er wollte damit verhindern, dass namhafte Schweizer Unternehmen, die in Apartheidssammelklagen in den USA involviert waren, verfahrensmässig schlechter gestellt werden als ausländische Unternehmen.

Der Bundesrat hatte beschlossen, die Archivzugangsbeschränkung mindestens so lange aufrechtzuerhalten, bis das erstinstanzliche Urteil vorliegt. Dies ist nun der Fall. Im Dezember 2013 wies das zuständige Gericht in New York die Sammelklagen gegen die beiden letzten ausländischen Unternehmen ab. Somit sei wenig wahrscheinlich, dass schweizerische Unternehmen wieder in diese Sammelklagen einbezogen würden, heisst es in der Mitteilung.

Zugang zu Namen

Die Zugangsbeschränkung zu gewissen im Bundesarchiv lagernden Unterlagen über Kapital- und andere Exportgeschäfte mit Südafrika während der Zeit der Apartheid, die schweizerische Unternehmen namentlich erwähnen, fallen somit weg.

Gemäss NFP 42+ waren die Beiträge der Schweiz an die gesamte südafrikanische Wirtschaft relativ klein. Um grosse Summen ging es beim Gold- und Diamanthandel und bei den Kapitalbeziehungen.

Jo Lang (Grüne/ZG), der als Nationalrat wiederholt die Öffnung der Archive verlangt hatte, erhofft sich nun, dass diese Lücken nun geschlossen werden können, wie er auf Anfrage erklärte. Dabei geht es ihm vor allem um die Rolle der Schweizer Banken und Rohstoffhändler. Mit dem Entscheid des Bundesrates steige zudem auch der Druck auf die Kantone, ihre Archive zu öffnen.

Sanktionen unterlaufen

Gemäss NFP 42+ haben während der Apartheid Unternehmen wie Oerlikon-Bührle, Hispano Suiza und die Autophon AG Fliegerabwehrkanonen und Übermittlungsgeräte ans Kap geliefert. Die Pulverfabrik Wimmis arbeitete eng mit der südafrikanischen Somchem zusammen.

Im nuklearen Bereich lieferten Schweizer Firmen wie Sulzer und VAT Haag wichtige Komponenten zur südafrikanischen Urananreicherung. Diese stellten für die sechs von Südafrika hergestellten Atombomben das notwendige spaltbare Material bereit. Als die USA die Lieferung von angereichertem Uran für das AKW Koeberg verweigerten, sprang die KKW Kaiseraugst AG in die Lücke.

Zudem tauschten die Luftwaffen beider Länder 1983 bis 1988 auf Grund eines Geheimabkommens Militärpiloten aus, und die schon 1972 aufgenommene nachrichtendienstliche Zusammenarbeit wurde verstärkt. Der südafrikanische Geheimdienst habe Kontakten zu rechtsbürgerlichen Politikern wie Ernst Cincera, Peter Sager und Christoph Blocher grosse Bedeutung zugemessen, hält das NFP 42+ fest.

Im Rahmen des NFP 42+ hatten rund 40 Forscher unter dem Historiker Georg Kreis im Auftrag des Bundesrates und mit Unterstützung des Nationalfonds über vier Jahre lang die bilateralen Beziehungen untersucht.

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