Der Bundesrat stellt sich gegen den Vorschlag der SVP, straffällig gewordene Asylsuchende in Internierungslagern unterzubringen. Dies würde das Völkerrecht verletzen, schreibt er in seiner schriftlich nachgereichten Antwort auf Fragen aus dem Nationalrat.
Ohne Urteil sei die Unterbringung in einer geschlossenen Unterkunft in einem Rechtsstaat nicht möglich, heisst es in der Antwort des Bundesrates. Dies gelte auch für den Ausschluss aus dem Asylverfahren.
Der Bundesrat hält weiter fest, er sei besorgt über das renitente Verhalten einer kleinen Minderheit von Asylsuchenden und verurteile dieses. Den aktuellen Problemen könne nach seiner Einschätzung mit einer konsequenten Anwendung der bestehenden Instrumente begegnet werden.
Vorhandene Instrumente reichen aus
So erlaubten die ausländerrechtlichen Zwangsmassnahmen, die Bewegungsfreiheit von Asylsuchenden einzuschränken, wenn diese die öffentliche Sicherheit und Ordnung störten oder gefährdeten. In solchen Fällen könnten Ein- oder Ausgrenzungen angeordnet oder Ausgangsbewilligungen verweigert werden. Bei Widerhandlungen könne eine Vorbereitungshaft verfügt werden.
Die SVP-Nationalräte Adrian Amstutz (BE), Toni Brunner (SG) und Hans Fehr (ZH) hatten am Montag in der Fragestunde des Nationalrates Auskunft zum Umgang mit renitenten und straffällig gewordenen Asylbewerbern verlangt.
Sie wollten unter anderem wissen, wie sich der Bundesrat zur Möglichkeit stelle, Asylsuchende zu internieren und aus dem Asylverfahren auszuschliessen. Die Rede war von zentralen und geschlossenen Unterkünften. SVP-Präsident Toni Brunner hatte am Wochenende bereits in einem Zeitungsinterview Internierungslager gefordert.