Der Bundesrat will vorläufig darauf verzichten, anderen Staaten nicht nur bei Steuerbetrug, sondern auch in Fällen von Steuerhinterziehung Rechtshilfe zu leisten. Nach Kritik in der Vernehmlassung hat er am Mittwoch beschlossen, ein entsprechendes Projekt zurückzustellen.
Der Bundesart will die Vorlage nun überarbeiten und mit der geplanten Revision des Steuerstrafrechts koordinieren, wie das Bundesamt für Justiz mitteilte. In der Vernehmlassung war kritisiert worden, die Rechtshilfe-Vorlage greife der Revision des Steuerstrafrechts vor und gehe über das ursprüngliche Ziel hinaus.
Namentlich die Ausdehnung der Zusammenarbeit auf alle Formen der Rechtshilfe sei den meisten Vernehmlassungsteilnehmenden zu weit gegangen, schreibt das Bundesamt für Justiz. Auch habe eine Mehrheit bemängelt, dass die Vorlage die schweizerischen Steuerbehörden gegenüber den ausländischen benachteilige.
Nur eine Minderheit der Vernehmlassungsteilnehmenden habe die Vorlage unterstützt und als Meilenstein für den Werk- und Finanzplatz Schweiz oder als längst fälligen Schritt zu einer kohärenten Weissgeldstrategie gewürdigt.
Die Vernehmlassung zur Revision des Steuerstrafrechts will der Bundesrat noch in diesem Frühjahr eröffnen. Geplant ist, dass die inländischen Behörden bei einem gut begründeten Verdacht künftig auch bei Steuerhinterziehung und nicht nur bei Steuerbetrug auf Bankdaten zugreifen können.