Bundesrat ist weiterhin gegen fixe Laufzeiten für AKW

Der Bundesrat will nach wie vor nicht, dass die Betriebsdauer von Atomkraftwerken befristet wird. Er empfiehlt den Räten, einen Vorstoss der nationalrätlichen Energiekommission (UREK) für eine maximale Laufzeit von 50 Jahren abzulehnen.

Das Atomkraftwerk Gösgen (Bild: sda)

Der Bundesrat will nach wie vor nicht, dass die Betriebsdauer von Atomkraftwerken befristet wird. Er empfiehlt den Räten, einen Vorstoss der nationalrätlichen Energiekommission (UREK) für eine maximale Laufzeit von 50 Jahren abzulehnen.

Die Kommission möchte mit ihrem Vorschlag der Atomausstiegsinitiative der Grünen den Wind aus den Segeln nehmen. Diese fordert eine Betriebsdauer von maximal 45 Jahren. Mit einer Motion will die Kommission nun den Bundesrat beauftragen, die Laufzeit auf 50 Jahre zu beschränken.

Nach 40 Betriebsjahren sollen die AKW-Betreiber ein Betriebskonzept erstellen. Darin müssten sie darlegen, wie sie den sicheren Betrieb für weitere maximal 10 Jahre sicherstellen wollen. Das Konzept würde von den Sicherheitsbehörden geprüft.

Betreiber würden Sicherheit vernachlässigen

Diese Lösung soll nach dem Willen der Nationalratskommission als Gegenvorschlag zur Atomausstiegsinitiative ausgestaltet werden. Dies lehnt der Bundesrat aber ab, wie seiner am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf die Motion zu entnehmen ist.

Er will an der heutigen Regelung festhalten, wonach ein Atomkraftwerk so lange betrieben werden darf, wie es die zuständigen Behörden als sicher einstufen. Mit einer Befristungslösung würde den Betreibern der Anreiz genommen, die Kraftwerke im bestmöglichen Zustand zu erhalten, argumentiert der Bundesrat.

Es bestünde die Gefahr, dass die Betreiber nicht mehr bereit wären, weiterhin in die Sicherheit zu investieren und stattdessen versuchten, die Sicherheitsmargen möglichst auszureizen.

Schadenersatzforderungen zu erwarten

Der Bundesrat verweist weiter auf ein Gutachten des Bundesamtes für Justiz, wonach eine einheitliche, starre Maximalbetriebsdauer verfassungswidrig wäre. Sie würde der Wirtschaftsfreiheit und der Eigentumsgarantie widersprechen.

Schliesslich warnt der Bundesrat vor Entschädigungsforderungen. Eine Laufzeitbeschränkung dürfte eine Entschädigungspflicht auslösen, sofern die Betreiber Investitionen nicht hätten amortisieren können, die sie im Vertrauen auf die bestehende gesetzliche Regelung vorgenommen hätten.

Als indirekten Gegenvorschlag zur Atomausstiegsinitiative will der Bundesrat dem Parlament die Energiestrategie 2050 vorlegen. Die Botschaft dazu verabschiedet er voraussichtlich im September. Der Vorstoss für die Laufzeitbeschränkung war in der Energiekommission nur knapp angenommen worden, mit 12 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung.

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