Der Bundesrat will das Bankgeheimnis doch nur sachte lockern. Er kommt mit dieser geänderten Haltung den bürgerlichen Parteien entgegen.
Die kantonalen Steuerbehörden sollen bei Verdacht auf Steuerhinterziehung nur dann Bankdaten einsehen dürfen, wenn es sich um schwere Fälle handelt und wenn ein Gericht oder eine andere Instanz sie dazu ermächtigt hat. Dies hat der Bundesrat beschlossen.
Er kommt damit den bürgerlichen Parteien entgegen. Der Bundesrat hat am Mittwoch das Finanzdepartement beauftragt, bis Ende 2015 eine Botschaft zur Revision des Steuerstrafrechts in diesem Sinne auszuarbeiten. Er trage damit den Vorbehalten in der Vernehmlassung Rechnung, teilte das Finanzdepartement mit.
Keine automatische Information
Das Ziel der Reform war ursprünglich, dass sich Steuerhinterzieher nicht länger hinter dem Bankgeheimnis verstecken können. Der Bundesrat wollte Steuerämtern erlauben, in einem Strafverfahren bei konkretem Verdacht auf Steuerhinterziehung von Banken Auskunft zu verlangen.
Damit wäre die Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und -betrug bezüglich der Untersuchungsmittel weggefallen. Hintergrund war nicht zuletzt die Kritik der Kantone, die sich gegenüber ausländischen Steuerbehörden benachteiligt fühlen. Die ausländischen Behörden gelangen im Rahmen der Amtshilfe an Bankdaten.
Nicht am Bankgeheimnis rütteln wollte der Bundesrat bei der Veranlagung: Der oder die Steuerpflichtige sollte Einkommen und Vermögen nach wie vor selbst deklarieren, eine automatische Information der Behörden durch die Bank strebte der Bundesrat nicht an.
Für die meisten Bürgerinnen und Bürger würde sich nichts ändern, betonte Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf bei der Präsentation der Vorschläge vor rund einem Jahr. Das Bankgeheimnis sollte aber kein Schutz für Steuerhinterzieher sein.
Widerstand der bürgerlichen Parteien
Die bürgerlichen Parteien und die Wirtschaftsverbände sahen in den Vorschlägen jedoch einen Angriff auf das Bankgeheimnis selbst. Das bewährte Vertrauensverhältnis zwischen Bürger und Staat würde zerstört, monierten sie.
Steuerämter sollten höchstens in schweren Fällen Einsicht in die Bankdaten erhalten – und nur dann, wenn ein Gericht dies entscheidet. So verlangt es auch eine von bürgerlicher Seite lancierte Volksinitiative zum Schutz des Bankgeheimnisses im Inland.
Diese Forderung will der Bundesrat nun erfüllen. Für die Ermächtigung zum Einblick in Bankdaten soll nicht der Vorsteher der kantonalen Steuerbehörde zuständig sein, sondern eine andere, durch die Kantone zu bestimmende Behörde.