Wegen der drohenden steuerlichen Ungleichbehandlung verschiedener Familienmodelle lehnt der Bundesrat die SVP-Familieninitiative ab. Wird sie dennoch angenommen, will der Bundesrat dennoch am erst vor kurzem geschaffenen Abzug für Kinderbetreuungskosten festhalten.
Der Bundesrat wehrt sich gegen die SVP-Familieninitiative, weil diese aus seiner Sicht eine Errungenschaft beseitigt, die eben erst geschaffen wurde, nämlich den Steuerabzug für Fremdbetreuungskosten. Einen solchen können Eltern seit 2011 geltend machen, wenn sie ihre Kinder zeitweise in Krippen oder ähnlichen Einrichtungen betreuen lassen, um einer Arbeit nachzugehen.
Die Initiative will in der Verfassung verankern, dass ein gleich hoher Abzug auch Familien gewährt werden soll, die ihre Kinder selbst betreuen. Möglich wäre auch, gar keinen Abzug mehr vorzusehen. Heute liegt der Fremdbetreuungskostenabzug bei den direkten Bundessteuern bei maximal 10’100 Franken. Die Kantone müssen einen Abzug gewähren, bestimmen die Höhe aber selbst.
Erst der Fremdbetreuungsabzug habe die Gleichbehandlung zwischen den Familienmodellen geschaffen, sagte Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf am Dienstag vor den Medien in Bern. Wenn eine Familie nur dank externer Betreuung auf das gleiche Einkommen komme wie eine Einverdienerfamilie, müsse erstere die Kosten für die Betreuung abziehen können.
Zurück zum alten System
Ohne Abzugsmöglichkeit werde die Zweiverdiener-Familie steuersystematisch benachteiligt und das Einverdiener-Modell bevorzugt. «Der Staat soll sich aber nicht in die Wahl des Familienmodells einmischen», sagte Widmer-Schlumpf. Die Initiative würde in dieser Frage wieder zurück zum alten System gehen.
Auch Peter Hegglin, Regierungsrat des Kantons Zug und Präsident der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren (FDK), wehrte sich dagegen, dass Familienpolitik mit der Steuerpolitik betrieben werde. Es sei auch nicht richtig, dass jemand Kosten geltend machen kann, die gar nicht anfallen.
Abzüge tiefer als erwartet
Die Kritik gewisser Initiativgegner, wonach das SVP-Begehren die Frauen «an den Herd» zwingen wolle, wollte Widmer-Schlumpf nicht teilen. Auf eine entsprechende Frage sagte sie allerdings, dass der Anreiz zum Arbeiten für Frauen ohne Abzug «nicht grösser» werden würde. Der Abzug verbessere die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und erleichtere Müttern den Wiedereinstieg ins Erwerbsleben.
Familien mit Fremdbetreuungskostenabzug machen heute laut Widmer-Schlumpf durchschnittlich zwischen 4800 und 6000 Franken pro Jahr geltend. Das liegt deutlich unter dem Maximum von 10’100 Franken und ist weniger als der Bund erwartet hat.
Milliardenschwere Ausfälle befürchtet
Schliesslich führte die Finanzministerin auch die erwarteten Steuerausfälle an. Beim Bund werden sie auf 390 Millionen Franken geschätzt, bei den Kantonen gar auf eine Milliarde Franken. Diese Schätzungen sind jedoch unsicher, da die finanziellen Auswirkungen stark von der Umsetzung abhängen. Würde der Abzug ganz abgeschafft, würde der Bund sogar 60 Millionen Franken mehr einnehmen pro Jahr.
Diesen Weg würde der Bundesrat aber kaum einschlagen, liess Widmer-Schlumpf durchblicken. Er wolle am Fremdbetreuungskostenabzug festhalten, da er ihn für richtig halte. Man müsse die Fakten berücksichtigen: 52 Prozent der Familien nutzten Betreuungsangebote von Dritten. Bei den Alleinerziehenden seien es sogar 70 Prozent.
Die Befürworter der Initiative kritisieren auch immer wieder, dass sie Krippen über die Steuern mitfinanzieren müssten, davon aber keinen Gebrauch machten. Dem entgegnete Widmer-Schlumpf, dass laut Studien jeder in die Betreuung investierte Franken rentiere.