Ab nächstem Jahr sind bereits 15-Jährige zum Jungschützenkurs zugelassen. Das hat der Bundesrat am Mittwoch beschlossen. Heute gilt ein Mindestalter von 17 Jahren für Jungschützinnen und Jungschützen.
Die noch nicht 17-Jährigen dürfen die Waffe jedoch nicht mit nach Hause nehmen. Die Schiessvereine sind für die sichere Aufbewahrung der Waffe verantwortlich. Für die Senkung der Alterslimite hatten sich Schützenvereine eingesetzt, wie es auf Anfrage beim Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) hiess. Ein weiterer Grund ist die Anpassungen des Alters an die übrigen vordienstlichen Schulungen.
Weiter hat der Bundesrat beschlossen, dass verschiedene Gewehre und Pistolen nicht mehr als Ordonnanzwaffen gelten. Es handelt sich unter anderem um die Karabiner 11 und 31 und um die Pistolen 00 und 06. Letztere werden bei der Armee seit 1948 nicht mehr abgegeben.
Mit der Verordnungsänderung bekommt das VBS ausserdem die Kompetenz zur Regelung und Unterstützung von historischen Schiessen wie dem Morgartenschiessen. Diese Schiessanlässe erinnerten an ein wichtiges Ereignis aus der Geschichte der Eidgenossenschaft, schreibt das VBS.