Der Bundesrat hat sich am Montag im Nationalrat zu mehreren Fragen zu den Berichten über die Internet-Bespitzelung durch den US-Geheimdienst NSA äussern müssen. Er gab dabei bekannt, dass Abklärungen zur möglichen Ausspähung von Internet-Bankgeschäften laufen.
In der Fragestunde des Nationalrats wollte Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL) vom Bundesrat wissen, wie er die Berichte beurteilt, wonach Codes von Internet-Banking geknackt worden seien. Inwieweit diese Bankgeschäfte betroffen seien, werde abgeklärt, hielt der Bundesrat dazu schriftlich fest.
Der Bundesrat wies darauf hin, dass der US-Geheimdienst gemäss den Berichten auf mehreren Ebenen Verschlüsselungsmechanismen – wie die Browserverschlüsselung (https) – ausgehebelt haben könnte. Einerseits soll es ihm gelungen sein, Hintertüren in die Programme einzubauen, andererseits soll er bei der Definition von Verschlüsselungs-Standards Einfluss genommen haben.
Nicht direkt eingegangen ist der Bundesrat auf Leutenegger Oberholzers Frage, ob die Vertraulichkeit von Internet-Bankgeschäften gewährleistet sei.
Auf rechtswidriges Tun hingewiesen
Der Bundesrat verwies zudem auf eine Note des Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) vom 10. Juni an die US-Botschaft. Das EDA hatte sich nach allfälligen Souveränitätsverletzungen durch Spionage in der Schweiz erkundigt und darauf hingewiesen, dass solches Tun rechtswidrig wäre. Dazu gehören würde auch das Eindringen in IT-Netzwerke in der Schweiz.
Begehen ausländische Unternehmen Datenschutzverletzungen, können diese laut Bundesrat nur geahndet werden, wenn ein «genügender Anknüpfungspunkt» zur Schweiz besteht.
Der Bundesrat ist bereit, das Thema gegenüber betreffenden Staaten anzusprechen, wenn sich erweist, dass Schweizerinnen und Schweizer im Zusammenhang mit der Benutzung des Internets «wiederholt in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt wurden». Dies hält er in der Antwort auf die Frage von Balthasar Glättli (Grüne/ZH) fest.
Der Bundesrat verwies sodann auf Bestimmungen in der Europäischen Menschenrechtskonvention zum Schutz der Privatsphäre und im UNO-Pakt über bürgerliche und politische Rechte.
Zusammen mit Deutschland, Liechtenstein, Österreich und Ungarn wandte sich die Schweiz Anfang September mit einem Brief an die UNO-Hochkommissarin für Menschenrechte in Genf. Die fünf Staaten wollen, dass – vorab im UNO-Menschenrechtsrat – geeignete Schritte zur Sicherung der Privatsphäre erfolgen.
Zusammenarbeit in gegenseitigem Interesse
Auf eine Frage von Jean Christophe Schwaab (SP/VD) nach Massnahmen gegen Datenschutzverletzungen verwies der Bundesrat ferner auf die die Revision des Datenschutzgesetzes. Er will prüfen, ob der Datenschutzbeauftragte genügend Ressourcen zur Verfügung hat und ob das geltende Recht genügt.
Ein Ende der Zusammenarbeit mit dem US-Geheimdienst NSA ist für den Bundesrat kein Thema, wie er in der Antwort an Carlo Sommaruga (SP/GE) festhielt. Namentlich in Sachen Terrorabwehr und der Nonproliferation liege eine Zusammenarbeit im gegenseitigen Interesse.
Einen direkten Datenaustausch mit der NSA pflegt der Nachrichtendienst des Bundes nicht. Er bearbeitet und beantwortet im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen Anfragen von Diensten der USA.