Bundesrat lässt gesetzliche Grundlagen für Poker-Turniere prüfen

Poker-Turniere um kleine Beträge könnten künftig auch ausserhalb von Casinos erlaubt sein. Der Bundesrat lässt entsprechende Regeln prüfen, will aber noch nichts versprechen.

Poker-Turniere werden vielleicht auch ausserhalb von Casinos erlaubt (Symbolbild) (Bild: sda)

Poker-Turniere um kleine Beträge könnten künftig auch ausserhalb von Casinos erlaubt sein. Der Bundesrat lässt entsprechende Regeln prüfen, will aber noch nichts versprechen.

Am 11. März stimmt das Volk über einen Verfassungsartikel zur Regelung der Geldspiele ab. Der Bund prüfe im Zusammenhang mit dessen Umsetzung, ob für Pokerspiele um geringe Beträge gesetzliche Regelungen vorgesehen werden könnten, schreibt der Bundesrat in seiner am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf eine Motion.

Geprüft würden Regelungen, welche der Entwicklung der Rechtsprechung und den gesellschaftlichen und sozialen Gegebenheiten Rechnung trügen. Dabei seien die Bedürfnisse des Sozialschutzes zu berücksichtigen, hält der Bundesrat fest.

Bevor er sich für ein konkretes Lösungsmodell entscheide, möchte er die Schlussfolgerungen der Studienkommission abwarten, die sich damit befasse, heisst es weiter. Daher beantrage er den Räten, die Motion abzulehnen.

Nur mit kleinen Gewinnen

Die Rechtskommission des Nationalrates hatte sich einstimmig für die Motion ausgesprochen. Nach ihrem Willen sollen Pokerspiele mit kleinen Einsätzen und Gewinnen erlaubt werden. Die Kommission hatte auch erwogen, selbst gesetzgeberisch tätig zu werden. Sie zog es aber vor, den Bundesrat zu beauftragen.

Zum Poker wurden auch diverse andere Vorstösse eingereicht. Auslöser war ein Gerichtsurteil: Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass beim Pokern das Glück und nicht die Geschicklichkeit überwiegt. Damit stellte es klar, dass Poker-Turniere unter das Spielbankengesetz fallen und nur in Casinos durchgeführt werden dürfen.

Im Freundeskreis legal

In den Antworten auf andere Vorstösse hatte sich der Bundesrat noch gegen eine Änderung ausgesprochen. Eine Ausnahme für Pokerspiele wäre nicht zu rechtfertigen, befand er. Untersagt seien zudem einzig gewerbsmässige Turniere. Gelegentliche Spiele im Familien- und Freundeskreis würden strafrechtlich nicht verfolgt.

Der Nationalrat sprach sich dennoch vorsorglich dafür aus, Pokerspiele im Freundeskreis zu legalisieren. Er befürwortete eine entsprechende Motion von Lukas Reimann (SVP/SG). Dieser begründete seinen Vorstoss mit der in den letzten Jahren stark gestiegenen Popularität des Pokers. Private Pokerrunden sollten aus der Illegalität herausgeführt werden, argumentierte er. Der Ständerat lehnte es dann aber ab, Legales zu legalisieren.

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